Hallo, ich habe schon viel nachgelesen, allerdings finde ich zu der mir wichtigsten Frage, keine wirklich Antwort. Die Aussage via Email vom Gewerbeamt: fragen Sie das Finanzamt. Die meinten: Fragen Sie bei der Rentenversicherung nach.
meine Situation: ich bin Studentin, arbeite (in zwei Jobs) auf 450€ Basis und habe mich von der Rentenversicherung befreien lassen.
Ich möchte mit meinem handwerklichen Job gerne etwas dazuverdienen. Ohne Werbung keine Käufer, aber Werbung nur, wenn alles legal läuft - ist ja klar. Ich werde/möchte damit vermutlich dennoch nicht mehr als 100 pro Monat verdienen.
generell weiß ich soweit Bescheid: Gewerbeschein beantragen, Vermerk auf Rechnung umsatzsteuerbefreit, EÜ-Rechnung erstellen.
wichtigste Frage: Was passiert nun mit der Rentenversicherung? Sobald ich das Gewerbe habe und (auch noch so kleine) Einnahmen habe, komme ich als "Gesamteinkommen" ja über die 450€... Bin ich dann nun rentenversicherungspflichtig? Oder werden diese "Einkommen" aus den 450€-Job und dem 'Kleingewerbe' separat betrachtet?
Mit der Rentenversicherung müsste ich ja erstmal (grob überschlagen) für 50€ mehr arbeiten, bevor ich Gewinn mache.
Weitere Fragen: Für mein Gewerbe würde ich meine Nähmaschine benutzen, wie funktioniert das da mit dem "steuerlichen Absetzen"? Allgemein gefragt: wie lange rückwirkend (wenn überhaupt) kann man da was geltend machen ? Und inwieweit kann ich da bspw. die Internetkosten geltend machen? Würde ich da die komplette monatlichen Internetgebühr auflisten, oder nur irgendwie anteilig?
Ich danke euch fürs Lesen und würde mich über Antworten freuen.
Viele Grüße!
p.s. mit diesen Fragen sollte ich mich ggf. dann an wen wenden, doch nochmal Finanzamt?
Also meinst du ich kann das später über die Steuererklärung begleichen oder es wird auch nicht mehr möglich sein?!