Ist man verpflichtet seinem Arbeitgeber die Steuererklärung vorzulegen?

4 Antworten

Hallo,

so etwas habe ich noch nie gehört..... ok, das heißt ja nicht, dass es dies nicht gibt wie man sieht. ;-)

Für mich klingt diese Aufforderung als ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, zumal das Vorlegen dieser privaten Daten ohne plausiblen Grund vom Chef gefordert wird. 

Würde ein nachvollziehbarer Grund genannt, könnte man immer noch " selbst " entscheiden, inwieweit man seine Daten zur Einsicht frei geben will.

Denn  " das Persönlichkeitsrecht umfasst u.a. die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden sollen (vgl. nur BVerfGE 115, 11, 183 ff.; 101, 361, 383; 99, 185, 193 sowie BVerfG NJW 2006, 2836 ff., NJW 2006, 1939 f. "

 

Ausnahme: dem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch staatlichen Stellen als Verwaltungsakt, dem muss man Folge leisten.

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Sag Ihm, das Du in Dubai versteuerst und die Steuererklärung erst übersetzt werden muss. Die Übersetzung kostet 500€ im Voraus zu zahlen.

Nein, ganz bestimmt nicht!  Der AG hat keinerlei Rechte die persönliche Steuererklärung einzusehen!

Nein, die meisten Leute müssen ja noch nicht einmal dem Finanzamt eine vorlegen.

Das geht den Arbeitgeber nichts an.

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Wenn Du "Arbeitsgeber" schreibst, solltest Du auch "Steuerserklärung" schreiben. SCNR

Ganz lieben Dank. Wie ist es bei Selbstständigen? Ich habe einen Honorarvertrag von 6 Stunden die Woche und jetzt möchte mein "Arbeitsgeber" meine Steuererklärung sehen und das auch von den letzten Jahren! Ist das Rechtens?

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@Soolie

Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage? Vielleicht im Datenschutzgesetz, Steuergesetz etc.?

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@Soolie

Ich würde an Deiner Stelle den Arbeitgeber zuerst nach dem Grund fragen. Prinzipiell darf er natürlich danach fragen, wenn er aber Deine Weiterbeschäftigung davon abhängig macht, könnte das u.U. Nötigung sein.

Primär geht es also darum, aus welchem Interesse er die Erklärung sehen will.

Vermutung: Er will sichergehen, ob Du das dort verdiente Geld beim Finanzamt angibst. Dann sollte es reichen, wenn Du ihm eine Kopie der betreffenden Anlage mit Schwärzungen der sonstigen Zahlen gibst. Natürlich hat er weder damit noch mit einer Kopie der gesamten Steuererklärung die Sicherheit, dass Du das Original tatsächlich beim Finanzamt eingericht hast.

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@Mikkey

Ich habe alles beim Finanzamt angegeben. Ich schätze, dass mein Arbeitgeber sehen möchte, ob ich auch anderweitig selbstständig tätige bin! Gibt es eine gesetzliche Grundlagen, worauf mein Arbeitgeber sich berufen kann? Es könnte auch auf  die Überprüfung einer Scheinselbstständigkeit hinauslaufen! Warum darf er dies nicht einfordern? Hängt dies mit dem Datenschutz zusammen?

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@Soolie

Ich kann von Dir auch 1000€ einfordern und Du wirst mir die nicht geben.

Wenn es tatsächlich um Scheinselbstständigkeit gehen sollte, würde ihm eine schriftliche Erklärung von Dir mehr nützen, dass Du weniger als 5/6 deines Umsatzes mit ihm erwirtschaftest.

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@Mikkey

Ganz herzlichen Dank. Ich freue mich sehr. Es hat mir sehr geholfen.

Liebe Grüße, Soolie

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