Ist Kaufvertrag geschlossen, wenn über den Kaufpreis keine Einigung erzielt wird?
Zwei sind sich einig über ein Kaufojekt, einen Pkw, den der eine als Verkäufer anbietet und den der andere als Käufer erwerben will. Sie bestimmen den Pkw ganz genau. Er soll übereinstimmend an einem bestimmten Ort übergeben und der Käufer an diesem Ort im Gegenzug den Kaufpreis in bar hingeben. Die Kaufvertragsparteien einigen sich über alle Vertragsmodalitäten. Nur über den Kaufpreis herrschen unterschiedliche Auffassungen. Darüber können sich die Parteien nicht einigen. Der Verkäufer will 20000 Euro, der Käufer aber nur 17000 Euro zahlen. Dabei bleiben sie. Ist der Kaufvertrag geschlossen und gegebenenfalls welcher Preis gilt, vielleicht der angemessene oder derjenige, der dem Verkehrswert entspricht?
1 Antwort

Überhaupt kein Vertrag.
Man sagt ja allgemein, Kaufvertrag Einigung und übergabe.
Bei einem solchen Vertrag kann der Vertrag auch durch die Einigung entstehen (Verpflichtugnsgeschäft: Verpflichtung das Eigentum am Kaufgegenstand zu verschaffen udn die Verpflichtugn den Kaufpreis zu zahlen.
Der Übergabe ort, die Übergabe von Gegenstand und Kaufpreis sind dann das Erfüllungsgeschäft.
Hier scheitert es schon am Verpflichtungsgeschäft.