Ist es wahr, dass Manager, die Entlassen werden, keinen Anspruch auf ALG haben ?

1 Antwort

NAtürlich unterliegen sie dem Lohnsteuerabzug.

Aber durch ihre Leitungsfunktion eben nciht den Sozialversicherungsregeln.

Das haißt: Kein Arbeitslosengeld

Rentenversicherung nur wenn freiwillig versichert (oder die Ansprüche aus der Zeit bevor man Vorstand wurde).

Krankenversicheurng sowieso Privat, oder freiwillig in der gesetzlichen.

Die Frage ALG II nehme ich mal als rhetorisch, denn etwas sollten die schon gespart haben.

Sollte es aber einen durch Schadenersatzansprüche wirklich auf Null Vermögen, oder Überschuldung bringen, dann würde er natürlich vom Jobcenter die gleichen 351,- plus angemessener Miete bekommen wie jeder andere.

Herr Middelhoff im Massanzng udn mit handgenähten Schuhen beim Jobcenter, eine amüsante Vorstellung.