Ist es üblich, dass Vermieter von Mietanwärtern eine Schufa-Auskunft verlangen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sagen wir mal so: Das hängt von der Vorgehensweise des Vermieters ab. Wenn man von vornherein Vorlage einer Schufa-Auskunft für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen (der Volksmund nennt so etwas: Teilnahme am Wohnungsbesichtigungstermin) verlangt, dann engt das die Zahl der Interessenten stark ein und, wenn man trotzdem bestellt und dann erst nach Vorlage der Schufa-Auskunft kontrahieren will, der zögert die Abwicklung der Sache sehr hinaus.

Ich zweifele daher daran, ob die Vorlage der Schufa-Auskunft üblich ist und verzichte selber bei von mir vorgenommenen Vermietungen ganz darauf. Das aber aus den genannten praktischen Gründen und nicht, um Interessenten nicht zu brüskieren. Dafür pflege ich mir dann schon im voraus vor der Einladung zum Besichtigungstermin genaueste Informationen über die berufliche Situation der Interessenten einzuholen und schließe Verträge nur, wenn man mir diese Information durch Verdienstbescheinigung auch bestätigen kann. Außerdem lasse ich jeden möglichen Vertragspartner unterschreiben, dass er nicht in der Insolvenz ist und auch keine eV abgegeben hat. Wer sich da ziert, ist raus aus dem Rennen.

Und, um auf Deine letzte Frage zu kommen: Wenn man sich einen Mietnomaden eingehandelt hat, dann kann die Sanierung einer Wohnung schon mal 5.000,-- bis 20.000,-- Euro kosten. Hinzu kommt die ausgefallene Miete, wobei die Jahresmiete einer 60qm großen Wohnung hier um die 8.000,--€ beträgt, die einer 100qm großen Wohnung um die 12.000,-- Euro. Würdest Du solche Beträge Leuten in die Hand drücken von deren finanzieller Bonität Du nichts weißt?

verzichte selber bei von mir vorgenommenen Vermietungen ganz darauf. Das aber aus den genannten praktischen Gründen

Deine Sache. Aber Gehaltseingang bedeutet aber keine Bonität oder Solvenz, wenn Unterhaltspflicht oder gar -titel besteht, Vertragsverpflichtungen (Ratenkauf, Handyvertäge) oder mehrere Kreditkartenverträge ausgerechnet weitere Mietforderungen hintenanstellen.

Nicht nur einem nackten, auch einem Mann in Badehose kann man dann eben nicht mehr in die Tasche fassen - jedenfalls über die Kaution hinaus.

G imager761

0
@imager761

Für diesen wertvollen Hinweis danke ich. Da ich erst seit 25 Jahren selber vermiete, lerne ich immer gerne dazu. Alle Gerichtsverfahren in Mietsachen die ich in dieser Zeit geführt habe, habe ich im übrigen nicht nur gewonnen, sondern den erstrittenen Titel sogar realisieren können. Wenn sich das mal ändert, werde ich meine Vorgehensweise überdenken.

0

Ist es üblich, dass Vermieter von Mietanwärtern eine Schufa-Auskunft verlangen?

Ja. Gern auch bei der creditreform, durch Vorlage der letzten Gehaltsabrechnungen oder durch Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters.

Geht das nicht etwas zu weit?

Nein, wieso? Wenn selbst ein Finanzierungskauf Bonität voraussetzt und geprüft wird, ein Einzelhändler geordnete finanzielle Verhältnisse eines Bewerbers prüft, bevor er ihn für die Kasse einstellt und die Bank bei jede Kreditanfrage einen Blick in deine schufa wirft, warum soll ein Vermieter mit unbefristetem Schuldverhältnis darauf verzichten?

Andersherum wird ein Schuh daraus: Wer das verweigert, signalisiert: Mit mir besser nicht :-O

G imager761

Hallo, ja das wird scheinbar immer öfter so gehandhabt. So trennt sich für den Vermieter bereits im Vorfeld die Spreu vom Weizen. Wer sich nicht darauf ein lässt, nun ja, der nächste Anwärter wird es tun und bekommt die Wohnung dann. K

Ja, das ist durchaus gängig. Warum sollte die Bitte um Auskunft zu weit gehen? Der Vermieter darf auch die letzten 10 Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge verlangen.

Es liegt ja auch im Interesse des Mieters, also von Dir, dass der Vermieter eine sorgfältige Auswahl seiner Mieter vornimmt. Schließlich werden das alles Deine Hausnachbarn. Und umgekehrt möchten die gerne einen neuen Nachbarn haben, der das Anwesen ordentlich behandelt und seine Mieterpflichten ordentlich erfüllt. Man spricht da auch von Hausgemeinschaft. Dieser Begriff deutet eine wechselseitige Beziehung an!

es ist heutzutage durchaus nicht unüblich und der Vermieter hat das Recht auf seiner Seite.