Ist es strafbar als ü18 ein 14jähriges Kind zu schubsen?
hey wollte mal fragen ob es strafbar ist als 30jähriger ein 14 jähriges Kind zu schubsen
1 Antwort
Ja klar, nach § 2417a StGB, dem Schubsparagrafen.
Nicht jede Kindergartenrangelei ist im Strafgesetzbuch geregelt.
Wenn das Schubsen allerdings in einer Körperverletzung endet - weil das Kind mit Schwung in einer Dornenhecke, an einer Hauswand oder auf der Straße landet - oder im Tod des Kindes mündet, weil das Kind auf der Straße direkt vorm Bus landet oder auf dem Bahngleis - dann ist das selbstverständlich strafbar.
Fragen sollte man sich als 30jähriger allerdings, wieso man sich so wenig im Griff hat, dass man gegenüber einem Kind körperlich werden muss.
Das dürfte auf den Einzelfall ankommen. Aber hier mal eine interessante Entscheidung des OLG Düsseldorf dazu:
https://www.lawblog.de/archives/2016/09/08/richter-billigen-ohrfeige-von-der-klassenaufsicht/
Wo hast Du das denn ausgegraben? Ja, das ist interessant.
Aber eine "Ehrverletzung" wurde in dem Urteil ausdrücklich verneint, insofern passt es nicht zu meinem "Argument".
Wo hast Du das denn ausgegraben?
Habe ich doch verlinkt :) Im Lawblog von RA Udo Vetter. Aktuell ist U.V. leider etwas inaktiv, aber das Archiv enthält jede Menge höchst interessante Beiträge aus den letzten 19 Jahren (!).
Ein m. E. nicht unproblematisches, aber gerade deswegen sehr interessantes Urteil, zumal auch das Bundesverfassungsgericht den Notwehrbegriff immer sehr weit ausgelegt hat.
Wenn der 14-jährige einen als Hurensohn betitelt hat, ist doch Schubsen bestimmt erlaubt, oder? Das ist doch quasi Selbstverteidigung. Diese kleinen f...cker können sich doch nicht alles erlauben!