Ist es sinnvoll dass die Kontoauszüge des Erblassers immer für 10 Jahre verfügbar sind also man schon vorausschauend für dessen verfügbarkeit sorgt um?

3 Antworten

Wenn es irgendwie geht würde ich Kontoauszüge immer mindestens 10 Jahre im Original aufheben. Zur Not die alten Auszüge zumindest einscannen und auf mindestens zwei Datenträgern aufbewahren.

Auch unabh. von Pflichtteilsansprüchen?

0
@flugraben

Wenn es um Pflichteilergänzungsansprüche geht, sollten die Nachweise die nötigen 10 Jahre vorhanden sein. Wenn du kein Platz für das Papier hast, scan die Auszüge ein. Vielleicht in Anwesenheit eines unabhängigen Zeugen, wenn du später Ärger erwartest.

0
aber pflichtteil kann man ja 10 jahre einfordern.

Nein!

  • Die Verjährungsfrist für einen Pflichtteilsanspruch beträgt gemäß § 195 BGB 3 Jahre. Die Frist beginnt zum Ende des Jahres, in dem folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Kenntnis über Todesfall des Erblassers und
  • Kenntnis über Enterbung bzw. über einen zu geringen Anteil
  • Ohne Kenntnis über den Erbfall besteht laut § 199 Absatz 3a BGB eine maximale Verjährungsfrist von 30 Jahren zur Geltendmachung des Anspruchs.

Nein ich meine wohl doch den pflichtteilergänzungsanpruch auf etwaige schenkungen, oder?

0
@flugraben

Das steht nicht in deinem Text. Hellsehen kann hier keiner. Kontoauszüge verwahre ich mein Leben lang, natürlich elektronisch archiviert.

0
@MMA1980

Das geht jetzt auch zum glück leichter

1

Zur eigenen Absicherung sind schriftliche Nachweise immer von Vorteil ‼️ ich würde soetwas sogar freiwillig 20 Jahre und länger aufbewahren..... die Geldgier der Menschen (selbst innerhalb der Familie) ist nie vorhersehbar oder einkalkulierbar, leider 🤷‼️

Wie heißt es doch ? ...... " bei Geld hört die Freundschaft auf " stimmt, wie das Leben zeigt, ....... denn damit sind weniger die guten Freunde, als vielmehr geldgierige Verwandte gemeint ☝️🙈