Ist es möglich Gerichtspost ans Postfach senden zu lassen?

3 Antworten

Maximal, wenn es um Dinge geht, die per "normaler Post" zugestellt werden. Alles, was per Postzustellurkunde kommt (gelber Umschlag), wird im Regelfall nur an eine ladungsfähige Adresse zugestellt. Postfächer sind grundsätzlich keine ladungsfähigen Adressen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Wir hatten mal eine Ausnahme auf Arbeit. Der Briefkasten wurde regelmässig von einem Nachbarn geplündert und auch ausgebrannt.

Die Sache ging vor Gericht und damit der Briefkasteninhaber seine Post bekam ging tatsächlich alles an das Postfach auch die gelben Briefe. Das war aber eine Interne Regelung, mit bitte des Postfachihabers, Adressiert war die Post an die Hausadresse und hätte unter normalen Umständen nicht ans Postfach weitergeleitet werden dürfen.

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@berlina76

Ja, in begründeten Ausnahmefällen ist so etwas wohl möglich. Die vom FS genannten gründe werden dafür allerdings nicht reichen.

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Wenn Du schon aus Deiner Vergangenheit ein Geheimnis machst: Wie ehrlich bist Du dann Deinem Partner gegenüber überhaupt? Baut man auf sowas eine Beziehung auf?

Staatliche Stellen wie Gericht und z.B. ( m.W.n. ) auch Finanzamt versenden Post ausschließlich an die "offizielle" ( gemeldete ) Postanschschrift.