Ist es möglich, auch für geliehene Sachen,die man kaputt macht, Versicherungsschutz zu bekommen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist vieles eine Frage der Sachverhaltsdarstellung. Ich kann an jemand erinnern, der bei einer Dienstreise den Elektrorasierer eines Kollegen ausgeliehen und versehentlich beschädigt hatte. Als ehrliche Haut teilte er das seiner Haftpflichtversicherung so mit und kassierte eine Abfuhr. Verägert sagte er: "Wenn ich den Rasierer im vermuteten Einverständnis eigenmächtig benutzt hätte, hätte die Versicherung zahlen müssen. Nachweisen können hätte niemand die Eigenmächtigkeit". Und nun denk Du mal intensiv darüber nach, was Du in künftige Schadensmeldungen hineinschreibst und was nicht!

Ja, das ist mitversicherbar. Vielleicht kommst Du bei "nur" ein bis zwei gleichartigen Schäden in 5 Jahren mit der Versicherung klar. Aber sie hat bei jedem Schaden ein Kündigungsrecht und für Dich wird es schwerer, eine neue PHV zu finden.

Interessanterweise fallen den unbedarften und gutgläubigen Versicherten immer gerade dann die Smartphones oder Tablets ihrer Freunde runter, wenn es eine neue Modellversion gibt, z. B. beim Apple iPhone 4 oder iPad 3, da diese Geräte auch eine völlig glatte und daher unpraktische Oberfläche haben;-))

Genau diese Versicherten eignen sich auch gut für den beinahe risikolosen Zusatzverdienst als "Finanzagenten".

Die Klausel kann man bei guten Haftpflichtversicherung mit in die Leistung aufnehmen.

In der letzten Ausgabe von Finanztest wurden zahlreiche Versicherer bei der Privathaftpflicht getestet. Dabei waren auch 18 Tarife, die Schäden angeliehen Sachen erstatten.

Mache es, wie Niklaus empfohlen hat. Suche Dir einen Makler, der für Dich diese Tarife herausfiltert. Ein Auschlißelichkeitsvermittler wird Dir da nicht weiterhelfen können. Dann soll der Makler direkt auch prüfen, welchen Tarif er davon Dir rabattiert anbieten kann.