Ist eine Zwangsversteigerung seitens meines Exmannes möglich, wenn ich nach dem Auszug von ihm, den Abtrag seid 4 Jahren alleine trage?

3 Antworten

Wurde die Sache nicht im Zuge der Scheidung als "Scheidungsfolgesache" geregelt?

Normaler Weise ist das eine Forderung des Scheidungsrichters.

Wenn es nicht geregelt wurde, bzw. einfach so, das an den Eigentumsverhältnissen nichts geändert wurde und Du gegen die Übernahme von Kosten und Schuldendienst dort wohnen geblieben bist, dann war es relativ unklug.

Wert der Immobilie 480.000,- Euro - Belastung der Immobilie 225.000,- Euro = Wert netto 255.000,- Euro. Wert jeden Anteils 127.500,- Euro.

Das kann er fordern. Und weil Ihr es nicht im Zeitpunkt der Scheidung geregelt habt, zahlst Du auch noch auf die 240.000,- Kaufpreis Grunderwerbsteuer.

Von welchem Idioten habt Ihr Euch damals beraten lassen?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Meiner Meinung nach .... wenn muss hier der Schätzwert aus 2018 zählen, da Du ab da alle Kosten und Lasten des Hauses getragen hast.

Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann gibt es die sogenannte Teilungsversteigerung.

Wobei, was mich wundert:

Du schreibst Ex Mann!?

Bei einer Scheidung wird das doch normalerweise mit auseinandergesetzt, also geregelt!?!?

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