Ist eine Zwangsversteigerung seitens meines Exmannes möglich, wenn ich nach dem Auszug von ihm, den Abtrag seid 4 Jahren alleine trage?
Mein Exmann ist vor 4 Jahren aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Meine beiden Kinder wohnen bei mir.
Ich zahle den Hausabtrag von 1000,- Euro sowie alle Instandhaltungen seitdem alleine. Jetzt möchte er das Haus versteigern lassen, da wir uns nicht über die Summe einigen können, die an ihn ausgezahlt werden soll.
Das Haus haben wir vor 15 Jahren gebaut. Damals haben wir die komplette Summe von 280.000,- Euro über die Bank aufgenommen. Derzeit ist das Haus noch mit ca 225.000,- Euro belastet. Der Schätzwert beläuft sich mittlerweile auf ca 480.000,- Euro. Im Grundbuch stehen wir beide.
Welche Möglichkeiten habe ich, beziehungsweise welche Höhe der Auszahlung an meinen Exmann ist realistisch?
3 Antworten

Wurde die Sache nicht im Zuge der Scheidung als "Scheidungsfolgesache" geregelt?
Normaler Weise ist das eine Forderung des Scheidungsrichters.
Wenn es nicht geregelt wurde, bzw. einfach so, das an den Eigentumsverhältnissen nichts geändert wurde und Du gegen die Übernahme von Kosten und Schuldendienst dort wohnen geblieben bist, dann war es relativ unklug.
Wert der Immobilie 480.000,- Euro - Belastung der Immobilie 225.000,- Euro = Wert netto 255.000,- Euro. Wert jeden Anteils 127.500,- Euro.
Das kann er fordern. Und weil Ihr es nicht im Zeitpunkt der Scheidung geregelt habt, zahlst Du auch noch auf die 240.000,- Kaufpreis Grunderwerbsteuer.
Von welchem Idioten habt Ihr Euch damals beraten lassen?

Meiner Meinung nach .... wenn muss hier der Schätzwert aus 2018 zählen, da Du ab da alle Kosten und Lasten des Hauses getragen hast.

Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann gibt es die sogenannte Teilungsversteigerung.
Wobei, was mich wundert:
Du schreibst Ex Mann!?
Bei einer Scheidung wird das doch normalerweise mit auseinandergesetzt, also geregelt!?!?