ist eine nebentaetigkeit im ausland waehrend der passiven phase der Altersteilzeitgesetz erlaubt?

1 Antwort

Es muss das Gesamteinkommen in Deutschland versteuert werden, oder die Nebentätigkeiten in dem jeweiligen Land wenn die Beschäftigung pro Jahr länger als 183 Tage besteht. Für England sehe ich da kein Problem (Doppelbesteuerungsabkammen), Bahrein weiß ich nicht sollte vorher aber beim Steuerberater zu klären sein.