Ist eine Erbverzichtserklärung in jedem Fall gültig?
Weil meine Nachbarin bauen wollte, stellte ihr Vater ihr vor 12 Jahren einen Betrag von 200.000 DM, für den er teilweise noch eine Hypothek auf sein eigenes Haus aufnahm, zur Verfügung. Dafür unterschrieb sie eine Erbverzichtserklärung. Als ihr Vater jetzt starb, stellte sich heraus, dass ihr Vater in der Zwischenzeit ein Vermögen von fast 700.000 € aufgebaut hat, welches jetzt ihr Bruder erben wird. Kann sie dagegen erfolgreich klagen?
2 Antworten
wenn das notariell beurkundet wurde, ist es gültig.
Man muss ja dabei auch sehen, dass sie erheblich früher als der Bruder über das Vermögen verfügte. Sie hätte damit (oder hat tatsächlich) ja auch ein Vermögen aufgebaut.
Der Vater muss ja in 12 Jahren sehr erfolgreich spekuliert haben (oder sonst wie kluge Vermögensverwaltung betrieben haben) und seit sie vor 12 Jahren gebaut hat, ist die Immobilie ja auch im Wert gestiegen.
Das Vermögen des Vaters hätte ja auch verfallen können. Hätte sie dann jetzt dem Bruder etwas gegeben?
Ein Erbverzicht wird von den Richtern als uneingeschränkt gültig angesehen, damit ist sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Mit einer Klage wird sie keinen Erfolg haben, der Bruder wird alles erben. Hierüber gibt es ein Urteil des LG Coburg-