ist ein unterschriebener kostenvoranschlag verbindlich?

3 Antworten

Leider kommt ein ganz wesentlicher Teil zu kurz: Wer hat das Aufmaß gemacht? Wenn Du aufgemessen hast, kannst Du Fehler dem Auftragnehmer nicht ankreiden. War aber ein Mitarbeiter des Auftragnehmers in Sachen Aufmaß tätig, dann braucht der Auftragnehmer nicht nochmals zu kontrollieren.

Man hat Dir das geliefert, was Du bestellt hast - wenn Du natürlich vor der Unterschrift nicht durchliest, was da steht, ist es Dein Pech. Wer den Schreibfehler bei der Kostenvoranschlagsanforderung verursacht hat ist unerheblich.

Durch Deine nachgeschobene 2 Frage stellt sich der Sachverhalt in wesentlichen Dingen anders dar, denn Du hast nur den Auftrag vergeben, einen KV zu erstellen, incl. das Aufmessen, welches auch vom Auftragnehmer selbst ausgeführt wurde. In diesem Fall ist er natürlich auch für die korrekten Masse verantwortlich.

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Du hast doch die Maße vorgegeben. Die Fachfirma wird nicht den Pool nachmessen, es sei denn Du forderst sie dazu auf. Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich auch was die Maße betrifft.