Ist doppelte Haushaltsführung in Einliegerwohnung der Eltern möglich?
Kann man als ledige Person eine doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn man als Erstwohnsitz eine Einliegerwohnung im Haus der Eltern angibt? Denn eigentlich zieht man doch als ledige Person dann an den Ort an dem man arbeitet, oder?
2 Antworten
An der Hauptwohnung muss ein eigener Hausstand vorliegen. Das ist die Bedingung.
Die steuerl. Anerkennung einer dopp. HH-führung setzt voraus, dass Du außerhalb Deines Wohnorts beschäftigt bist und am Beschäftigungsort oder in dessen Umgebung aus beruflichen Gründen eine 2. Unterkunft hast.
Die notwendigen Mehraufwendungen (Achtung! Dafür gibts Vorschriften) können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie nicht vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden Zu finden in R 9.11 Abs. 10 LStR.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG).
Da Alleinstehende dazu neigen, im Ort der elterlichen Wohnung ihren Haupthaushalt zu behalten, prüfen die Finanzämter durchaus einem Missbrauch durch die Anforderung eines verstärkten Nachweises im Einzelfall.
Hierzu näheres unter: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/doppelte-haushaltsfhrung.html
G imager761