Ist Doppelte Haushaltsführung?

4 Antworten

Wenn ich es richtig lese, hat Deine Frau kein Einkommen in Deutschland. Damit hat Sie auch keine Anlage N für die gemeinsame EkSt-Erklärung auszufüllen und damit entfällt die Möglichkeit der doppelten Haushaltsführung. Da Deine Frau in Spanien steuerpflichtig ist wird ihr Einkommen sowieso nur für den Progressionsvorbehalt bei der gemeinsamen Steuererklärung berücksichtigt. Möglicherweise bietet das DBA mit Spanien eine Möglichkeit die Besteuerung in Deutschland vorzunehmen, dann wäre die doppelte Haushaltsführung möglich.

Vorab - Meldegesetz ist nicht Steuergesetz.

Dann - wenn die Frau dauerhaft in S. arbeitet, kann sie nicht mehr Zeit in D. verbringen.

Und - wo hättest Du denn zwei Haushalte?

Vielen Dank für die Antwort: das mit mehr Zeit in Deutschland stimmt. Als Dozentin ist sie nur 2 bis 3 Tage in Madrid und das auch nicht das ganze Jahr. Wir haben je eine Wohnung in S und eine in D

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@Ulrich1962

Steht davon irgendwas in der Frage? Nein!

Es fehlt aber immer noch was.

Wenn Du in D arbeitest, dann kannst Du nur am Wochenende in S. sein.

Das ist Dein Privatvergnügen.

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