Ist diese Mahngebühr zu hoch?

7 Antworten

Die Frage ist ob der Kunde mit der Zahlung in Verzug gesetzt wurde.

Lies mal das hier:https://www.test.de/BGH-Urteil-zu-verspaeteten-Zahlungen-Mahnkosten-oft-unberechtigt-1604836-0/

Fazit: Grundregel: Kein Verzug ohne Mahnung. Allerdings gibt es Ausnahmen!

Die "Storno-gebühren" sollen wohl die Gebühren für eine Rücklastschrift sein mangels Deckung auf dem Konto? Wenn das so nicht auf der Mahnung steht, würde ich das nicht zahlen da die Gebühr ja nicht klar benannt wurde, wodurch sie entstanden ist, auch fehlt der Nachweis ob diese Kosten überhaupt entstanden sind.



Die Mahn- und Stornogebühren sind normalerweise Fixgebühren, d.h. auch wenn Deine Rechnung über 100 EUR ausstehend wäre, würde wahrscheinlich der gleiche Betrag veranschlagt, da es um den Vorgang selbst und nicht die Höhe desselbigen geht. Bei größeren Beträgen mag noch eine Zinskomponente dabei sein.

Daher solltest Du Dich nicht wundern, wenn für einen ausstehenden Betrag von knapp 20 EUR diese Gebühren fällig werden, sondern eher fragen, warum Du eigentlich diese Minirechnung nicht bezahlt hast und damit diese Gebühren zustande kamen.

Nicht beide Dinge vermischen! Die Mahngebühren von 5,- € sind als zu hoch zu bewerten und ob die Stornogebühren in dieser Höhe rechtmäßig sind, hängt davon ab, welche Leistung für Dich vorgehalten wurde, die Du nicht in Anspruch genommen hast und die nicht anderweitig veräußert werden konnte. Beide Gebühren sind zulässig, also mußt Du schon zahlen, wenn auch nicht den vollen Betrag, sonst kann es noch deutlich teurer werden.

Stornogebühren für was?

5,- € ist zu hoch. 2,50 € sind das äußerste. Ferner hat die verzugsbegründende Mahnung grundsätzlich unentgeltlich zu erfolgen.

Im Wesentlichen Gibt es Keine Niedrige Mahngebühr.

Hättest du mal Die Rechnung Bezahlt;)