Ist diese Aufforderung zur Mitwirkung zulässig?

4 Antworten

Es muss alles angegeben werden, was für den Leistungsbezug von Bedeutung ist, anderenfalls kann das ein Sozialbetrug durch Unterlassen darstellen. Auch 13 € müssen somit angegeben werden.

MfG

Ja du musst der Aufforderung nachkommen. Ich glaube auch nicht, dass es um die 13€ Kapitalertrag geht, sondern um das Vermögen, was diese Kapitalerträge ausgelöst hat, also das Depotguthaben an sich.

Muss ich dieser Aufforderung zur Mitwirkung wirklich nachgehen, wenn es nur um 13€ geht?

Ja musst Du.

Ja, musst Du, PUNKT!