Ist diese Aufforderung zur Mitwirkung zulässig?
Guten Abend liebe Community,
Am Samstag habe ich eine Aufforderung zur Mitwirkung von meinem Jobcenter erhalten. Durch einen Datenabgleich wurde bekannt, dass ich im Jahr 2020 Kapitalerträge in Höhe von - sage und schreibe - 13€ hatte.
Nun werden von mir Kontoauszüge des Depots und von meinem regulären Girokonto ab dem 01.10.2020 bis heute und (erneut) eine Anlage VM verlangt.
Das Depot, welches hier im Brief genannt wurde, habe ich recht schnell nach meinem 18. Geburtstag im April 2020 aufgelöst und die Kapitalerträge musste ich wohl oder übel aufgeben, da ich mich zu dieser Zeit in einer prekären Notsituation (Obdachlosigkeit, etc.) befunden habe. Ich brauchte also ein regelmäßiges Einkommen vom Jobcenter und mir wurde am Telefon gesagt, dass ich diese Erträge erst aufbrauchen müsste, um eine Bewilligung zu erhalten.
Aber mal abgesehen davon, dass dieses Depot nicht mehr aktiv ist:
Muss ich dieser Aufforderung zur Mitwirkung wirklich nachgehen, wenn es nur um 13€ geht? Ich weiß ja nicht mal, woher diese Zahl kommt? Einmalig 13€ werden mich ja wohl kaum aus der Bedürftigkeit retten. Sollte ich hier einen Widerspruch einlegen?
Vielen Dank für eure Antworten!
4 Antworten
Es muss alles angegeben werden, was für den Leistungsbezug von Bedeutung ist, anderenfalls kann das ein Sozialbetrug durch Unterlassen darstellen. Auch 13 € müssen somit angegeben werden.
MfG
Ja du musst der Aufforderung nachkommen. Ich glaube auch nicht, dass es um die 13€ Kapitalertrag geht, sondern um das Vermögen, was diese Kapitalerträge ausgelöst hat, also das Depotguthaben an sich.
Muss ich dieser Aufforderung zur Mitwirkung wirklich nachgehen, wenn es nur um 13€ geht?
Ja musst Du.
Ja, musst Du, PUNKT!