Ist die Rente später weniger, wenn man nicht als arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet ist?
Nach der Elternzeit war ich arbeitslos, dann arbeitssuchend und bekam Maßnahmen und habe Arbeit gesucht. Dann wollten sie mich wieder in Maßnahmen stecken und dann hat mir die Beraterin vom Arbeitsamt geraten, mich aus der Vermittlung rauszunehmen und alleine weiter zu suchen. Habe aber weiterhin den Zugriff auf das Arbeitsamt-Programm. Jetzt habe ich gehört, das die Rente später gemindert ist, wenn man nicht beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet ist.
3 Antworten
Hallo MLuna, es ist so: wenn man nach einer Beschäftigungszeit bzw. nach der Kindererziehungszeit (in den Zeiten ist man in der Rentenversicherung pflichtversichert) sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend meldet, dann zählt diese Zeit bei der Rentenversicherung als Anrechnungszeit, die Zeit selber wird aber nicht bewertet, wirkt also selber nicht rentensteigernd. Aber diese Zeit dient als Erhaltungszeit, so würdest Du wenn Du z. B. 3 Jahre arbeitssuchend gemeldet wärst und dann aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente brauchen würdest, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hierzu noch erfüllen. Die Rentenversicherung kann aber auch die eigene Zeit der Stellensuche als Arbeitslosigkeit anrechnen, jedoch müßtest Du hier regelmäßige Bewerbungen in gewisser Anzahl machen und gegenüber der Rentenversicherung nachweisen. Und noch eine Info: die Zeit der Kindererziehung bis zum 3. Jahr zählt als Pflichtbeiträge für Kindererziehung und die Zeit dann bis zum 10. Lebensjahr zählt als Kinderberücksichtigungszeit, auch diese Zeit wirkt "rentenerhaltend" und erhält Dir den Rentenanspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Die Rente wird nicht gemindert, sondern es wird ja auch kein Anspruch erworben in dieser Zeit. Diese Zeit, während der man arbeitslos gemeldet ist, zählt ja unter bestimmten Voraussetzungen. Also besser arbeitslos melden ggf. auch ohne Leistungsbezug.
Das ist ein kompliziertes Thema und hier anschaulich beschrieben:
Sofern jemand kein Arbeitslosengeld bekommt, gibt es ohnehin keine Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Der Vorteil, arbeitssuchend gemeldet zu sein wirkt sich nur indirekt aus.