ist die Höhe der Einkünfte aus nebenberuflicher Selbstständigkeit bei Bezug von ALG 1 egal?
Liebe Gemeinde, ich wünsche allseits ein frohes neues Jahr!
Zur Sache: Als frisch gebackener ALG I-Bezieher weiß ich, dass meine nebenberufliche Selbstständigkeit 15 Stunden wöchentlich nicht überschreiten darf, was sie auch nicht tut. Ebenso weiß ich, dass meine Einkünfte nach bestimmten Regeln auf das ALG angerechnet werden.
Was ich nicht weiß ist folgendes: Ist die tatsächliche Höhe der Einkünfte, die ich aus meiner Selbstständigkeit mit weniger als 15 Wochenstunden erziele, für meinen Status als Leistungsempfänger in irgendeiner Form relevant?
Ich finde nämlich in den Gesetzestexten keine Höchstgrenze.
Als freiberuflicher Spezialist kann ich in meinem Beruf in weniger als 15 Wo.-Stunden u. U. recht hohe Gewinne erzielen. Damit würde ich zwar mein Arbeitslosengeld unter den bekannten Umständen völlig einbüßen - was völlig ok wäre.
Bleibt nun aber mein Anspruch auf die versicherungstechnischen Leistungen, wie KV, RV PV etc. davon unberührt? Oder gibt es eine, von der für die Selbstständigkeit aufgewändeten Zeit unabhängige Höchstverdienstgrenze, bei deren Überschreitung der Status eines Leistungsempfängers automatisch erlischt? Und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Vielleicht noch ein einfaches, erfundenes Beispiel für diese Situation: Ein berühmter Schauspieler bekommt ALG 1 (warum nicht? :-)). Er kriegt einen Auftritt in einer TV-Show, die mit allem drum und dran 10 Stunden dauert und für die er 30.000 € Honorar kriegt. Davor und danch ist erstmal nix. Wird jetzt nur sein ALG gekürzt, oder ist auch gleich seine Krankenversicherung und alles andere flöten?
Vielen Dank für Eure Geduld und ein schönes Wochenende
maulwurfn
1 Antwort

DEr Schauspieler könnte nicht nur auf das ALG I verzichten, er müßte es auch, denn nur 165,- euro werden nicht angerechnet.
Die Regelung ist:
bei Nebentätigkeit von mehr als 15 Stunden, kein ALG I
Bei Nebentätigkeit bis zu 15 Stunden Anrechnung, aber dabei 165,- Euro anrechnungsfrei.

ja, wenn das ALG I durch die Anrechnung auf 0,- geht, ist es erledigt. Ende der Arbeitslosigkeit. Keine Leistung, keine Versicherungen.
Vielen Dank Herr Binder,
diese Antworten gehen aber leider am Kern meiner Frage vorbei.
Wie gesagt: Die Anrechnung der Gewinne ist mir bekannt, aber erstmal egal.
Mich interessiert lediglich, ob es eine Höchstverdienstgrenze für Nebeneinkünfte aus weniger als 15 Wo.-Stunden selbstständiger Tätigkeit gibt, die den Status des Leistungsempfängers insgesamt bedroht, und damit auch die versicherungstechnischen Leistungen des AA stoppt (KV, RV ec.). Oder eben nicht.
Viele Grüße
maulwurfn