Ist die Forderungsaufstellung der HFG Inkasso GmbH korrekt?

2 Antworten

Das ganze ist typisch. So werden Schuldner mehrmals abgeschöpft. Die Zinsen sind ja verjährt nach spätestens 4 Jahren ohne Titel. Wenn er jetzt 10€ zahlt, werden die Forderungen niemals weniger, weil mit den 10€ ja nur Zinsen getilgt werden. Zinsen auf die Hauptforderung und auf die Kosten.

  1. Einrede der Verjährung der Zinsen auf Hauptforderung
  2. Einrede der Verjährung auf Zinsen auf Kosten
  3. Einrede der Verjährung der Hauptforderung falls kein Titel vorliegt.

Alles schriftlich mit Einschreiben.

Ich habe in den Unterlagen noch einen Vollstreckungsbescheid. Somit gibt es einen Titel für die Hauptforderung. In dem Schreiben das wir aufgesetzt haben, haben wir darum gebeten eine bereinigte Forderung zu nennen und verjährte Ansprüche zu berücksichtigen. Dies ist dann wohl nicht geschehen. Kann ich mich in einem erneuten Schreiben darauf berufen das zu berichtigen?

Und kann er sich darauf berufen das die Raten auf die Hauptforderung angerechnet werden? Dann würden die Zinsen ja nicht immer weiter so stark mit wachsen.

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@Twingo

Nein es muss Einrede der Verjährung gemacht werden. Die versuchen ja verjährte Forderungen zu betrieben. Man kann Forderungen betreiben die verjährt sind.

Wenn diese Einrede nicht erfolgt, bleiben die verjährten Zinsen als Forderung bestehen.

Die Raten anders zu verrechnen ist nicht möglich. Es werden immer erst die Kosten und Zinsen getilgt. Dann erst die Hauptforderung.

Schon allein die Formulierung: "bereinigte Forderung zu nennen und verjährte Ansprüche zu berücksichtigen" ist ja nicht eindeutig. Sollen nun die verjährten Forderungen auch aufgelistet werden oder nicht?

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@hildefeuer

Das heißt wenn wir so eine Einrede jetzt absenden gilt das für die Zinsen von jetzt an drei Jahre rückwirkend oder für die Zinsen die älter als drei Jahre sind? Aber er hat ja fast jeden Monat die Rate beglichen. Wird das dann anders verteilt so daß er vielleicht sogar schon einen höheren Teil der Zinsen gezahlt hat? Muss dieses Schreiben alle drei Jahre erneuert werden?

Hätte ich doch nur ein wenig Ahnung davon und würde verstehen was das alles bedeutet

:(

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@Twingo

Einrede der Verjährung von Zinsen auf Hauptforderung, Einrede der Verjährung von Zinsen auf Nebenkosten, Einrede der Verjährung von Nebenkosten.

Muss nicht erneuert werden. Durch seine Zahlung hat er ja möglicherweise auch unberechtigte Forderungen anerkannt.

Zinsen verjähren am Schuss des Kalenderjahres 3 Jahre Rückwirkend. Also fast 4 Jahre rückwirkend.

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@hildefeuer

Er zahlt jetzt "nur noch" auf die Zinsen und die Hauptforderung. Alles andere an aufgeführten Kosten ist bereits beglichen durch die monatliche Rate. Kann ihm dadurch ein Nachteil entstehen, wenn wir dieses Schreiben zum Inkasso Büro schicken?

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Diese Frage solltest du wahrscheinlich besser einem Rechtsanwalt stellen, denn die Prüfung einer Forderung ist Rechtsberatung und das darf nur ein Anwalt.

Ich habe schon öfter gelesen daß diese auch verjähren können

Das tun sie, aber nur, sofern die Ratenvereinbarung nicht lief oder solang die Forderung 3 Jahre lang nicht angemahnt wurde. Die Forderungsaufstellung allein nützt also gar nichts.

5,00%-Pkt. über Basiszins (was auch immer das bedeutet)

Der Basiszinssatz kann sich halbjährlich ändern und liegt aktuell bei -0,88%, 5%-Punkte dazu sind 4,12%, mit denen verzinst wird. Normalerweise wird das auf alle Teile der Forderung angewendet, außer aus dem gerichtlichen Titel ergibt sich etwas anderes. Also auch für diesen Punkt nützt die Forderungsaufstellung alleine nichts.

Indeed! Mahnbescheid / Titel etc. vorhanden? JA-NEIN (entscheidend für Verjährung).

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Die Forderungsaufstellung wurde angefordert um überhaupt eine Übersicht zu bekommen was noch offen ist bzw. was schon gezahlt wurde. Das sind in diesem Fall nur Zinsen da es sich ja leider um kleine, so genannte Angstraten handelt. Ein Titel gegen die Hauptforderung liegt vor. Aber viel mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen da es nicht meine Forderung ist. Wir haben uns auch erst später kennengelernt. Ich hatte zum Glück noch nie etwas mit einem Inkasso Unternehmen zu tun und habe somit absolut keine Ahnung davon. Eine Rechtsberatung habe ich ja nicht einfordern wollen sondern nur eine Info ob das so korrekt ist mit der Berechnung der Zinsen. Was ich auch nicht verstehe, warum gibt es die Zinsen die in % angegeben werden und zusätzlich die Zinsen die pro Tag noch darauf kommen

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@Twingo
Was ich auch nicht verstehe, warum gibt es die Zinsen die in % angegeben werden und zusätzlich die Zinsen die pro Tag noch darauf kommen

Wie schon angedeutet muss man dazu zuerst in den gerichtlichen Titel schauen, um zu sehen, was dort festgelegt ist.

bzw. was schon gezahlt wurde. Das sind in diesem Fall nur Zinsen

Das Gesetz schreibt genau vor, auf welche Teile der Forderung Zahlungen zuerst gutzuschreiben sind, und das sind nicht die Zinsen.

Wir haben uns auch erst später kennengelernt.

Ohne deinen Partner zu kennen würde ich behaupten, dass es durchaus noch weitere Schulden geben könnte. Denn die Schulden von nur einem Gläubiger kann man in der Regel abzahlen, aber wenn es mehrere Schulden sind, wird es schwieriger. Dann muss man einen guten Plan haben, oder sich auch Hilfe von einem Schuldnerberater holen. Eventuell möchtest du deinen Partner mal genauer befragen, ob da noch mehr ist.

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@Aivas

Ja, es gibt noch weitere Schulden. Aus diesem Grund haben wir alle Gläubiger einmal angeschrieben um genau zu sehen was noch offen ist und wie er endlich erfolgreich damit abschließen kann. Dem Mahnbescheid sowie dem Vollstreckungsbescheid kann ich was die Zinsen angeht nur dies ersehen:

Zinsen: laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen: 7,190% aus 1287,84€ vom **.**.2007 bis **.**.2007 33,44€ Summe 1632,18€

Hinzu kommen weitere laufende Zinsen: 7,190% Jahreszinsen aus 1287, 84€ ab **.**.2007

Weiter unten steht dann noch folgender Satz:

Die Kosten des Verfahrens sind ab **.**.2007 mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

Macht es eventuell Sinn dem Dauerauftrag den Zusatz zu geben das die Zahlung auf die Hauptforderung angerechnet wird und man somit das wachsen der Zinsen etwas mindert? Ich würde dann am Monatsende jeweils eine Überweisung machen, wenn es den Monat denn möglich ist, mit einer weiteren Summe und den Dauerauftrag so belassen wie er jetzt ist. Macht das Sinn?

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@Twingo

Das ist nicht unüblich, dass im gerichtlichen Titel für verschiedene Teile der Forderung unterschiedliche Zinsen festgelegt werden. Es kommt also vor, dass für die Hauptforderung ein anderer Zinssatz gilt wie für die Gerichtsgebühren.

Wie in meiner Antwort schon angedeutet, ist es gesetzlich festgelegt, in welcher Reihenfolge Zahlungen zu verrechnen sind. Und an Nummer eins steht hierbei die Verrechnung auf die verzinslichen Kosten. Ist das nicht beachtet worden, dann ist die Forderungsaufstellung fehlerhaft.

Was Sinn macht lässt sich so überhaupt nicht bewerten. Das kommt auf die Gesamtsituation der Schulden und Finanzen an. Man kann versuchen, sich Geld zu leihen und dann mit den Gläubigern einen Vergleich zu schließen, bei dem ein Teilbetrag gezahlt wird und damit dann alles ausgeglichen ist. Denn wenn ein Schuldner ist die Privatinsolvenz geht, sieht der Gläubiger meistens gar nichts mehr vom Geld, mit einem Vergleich wenigstens einen Teil.

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@Aivas

Danke für die Geduld und die Erläuterungen.

In die Privatinsolvenz wird er nicht gehen, da zahlt er wahrscheinlich lieber noch bis an sein Lebensende diese monatliche 10€ Rate. Aber es muss doch irgend eine andere Möglichkeit geben da sonst noch etwas erreichen zu können.

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@Twingo

Ich habe nicht sagen wollen, dass er in die Privatinsolvenz gehen soll, sondern das ist lediglich ein Argument, um mit dem Gläubiger über eine Reduzierung zu verhandeln.

Ich habe ansonsten leider keine Idee, was ich noch raten kann. Alles Weitere ergibt sich aus der Gesamtsitution. Man muss erst mal angangen, die Einnahmen und Ausgaben aufzulisten. Oftmals findet man so den einen oder anderen Punkt, wo sich Geld einsparen lässt.

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@Aivas

Genau das habe ich jetzt vor und möchte aber die Ratenzahlung bei den 10€ monatlich belassen und diesen Rest dann monatlich als Einmalzahlung überweisen. Ich habe Angst das sonst mal wieder nicht's gezahlt wird und die Restsumme dann als Einmalzahlung oder so gefordert wird. Vor allem wird es auch mal Monate geben in denen nicht's übrig bleibt. Dafür ist sein Einkommen zu gering im Gegensatz zu den Leistungen und Forderungen die er begleichen muss.

Danke nochmals für die Infos

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