Ist der Zeitaufwand des Geschädigten zu erstatten?
Ein guter Bekannter von mir, ein selbstständiger Steuerberater, hat durch einen Verkehrsunfall an seiner Person und an seinem Fahrzeug einen Schaden genommen, den auch die gegnerische Haftpflichtversicherung zu regulieren begonnen hat. Jetzt will er zudem die Zeitversäumnis erstattet erhalten, die er für die Regulierung des Schadens aufwendet. Denn er musste schon mehrmals zur Werkstatt und mit dieser sprechen sowie mit dem Gutacher und den Anwalt konsultieren. Auch mussten ärztliche Atteste angefordert werden und er daher gleich mit denÄrzten sprechen. Allein für diese Regulierungsarbeit beklagt der Steuerberater eine nicht geringe Zeitversäumnis und einen großen Vermögensnachteil, weil seine berufliche Arbeit dadurch liegen blieb und sie nicht mehr nachgeholt werden kann. Die Versicherung lehnt dafür jedoch einen Schadensersatz ab. Wie seht ihr die Sache?
1 Antwort

Da sehe ich leider auch schwarz für ihn. Es wäre klüger gewesen, das alles möglichst durch einen Anwalt regeln zu lassen (bis auf die Werkstattbesuche) denn die Anwaltskosten müssen bezahlt werden.