Ist der Vermieter für die Gartenpflege zuständig?
Als ich in meine Wohnung eingezogen bin, sagte mir der Vormieter, dass der Vermieter sich um den Garten kümmert. Jetzt wird das Wetter immer besser und im Garten finde ich immer noch folgendes Bild: wildherumwachsende Pflanzen, Pflanzenmüll, das soll vielleicht einen Kompost darstellen, kaputte Waschbecken, Kabel und jede Menge anderer Müll. Wie kann ich meinen Vermieter darauf ansprechen? Ist es mein Recht, dass es wenigstens so ordentlich aussieht, dass ich mich dort einige Stunden in der Sonne niederlassen kann oder muss ich ihn höflich fragen und bitten, bzw. im Not mich selber darum kümmern? Ist Mietminderung vielleicht auch ein Thema?
2 Antworten

Erstmal muss geklärt werden, was im Mietvertrag steht. Ist die Gartenpflege als eine Kostenposition bei den Betriebskosten / Nebenkosten aufgeführt und als umlagefähig beschrieben? Wenn ja, kann der Vermieter nur Kosten umlegen, die auch tatsächlich angefallen sind. In Deinem Fall wäre die Umlage von Gartenpflegekosten wohl keineswegs gerechtfertigt. Der Vermieter kann die Gartenpflege auch auf die Mieter übertragen. Das steht ihm frei. Ist die Gartennutzung durch die Mieter oder Dich im Mietvertrag vereinbart? Wenn ja, sollte der Garten in einem nutzbaren Zustand sein. Andernfalls würde ich den Vermieter mal darauf ansprechen. Für eine Mietminderung sehe ich nach den jetzigen Infos keine Grundlage, sofern sich der Mietvertrag nur auf die vermietete Wohnung bezieht. Über eine Mietminderung könnte man nachdenken, wenn sich aufgrund des verwahrlosten und vermüllten Zustandes Ungeziefer im Garten und womöglich im Haus / Keller tummelt.

Bei Deinem Einzug lag also dort schon ein Waschbecken und Du hast nichts gesagt. Bei Deinem Einzug konntest Du auch schon den Pflegezustand des Gartens feststellen.
Hast Du mal in den Mietvertrag geguckt, ob Du ein Gartennutzungsrecht und eine Gartenpflegepflicht hast und wie die Gartenpflegekosten auf die Mieter umgelegt werden?
Beim Sonnen ist es egal, wie der Garten aussieht, Hauptsache Du schützt Deine Haut!
Im übrigen findest Du hier einige Hinweise: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartennutzung.htm