Ist das Verteilen von Flyern noch erlaubt?

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Generell ist und war das Verteilen von Flyern bisher grundsätzlich untersagt. Ich hatte vor einigen Jahren ein tolles Unternehmskonzept, dass aber als Basis hatte, 100.000 Flyer in den 12 WM 2006 Städten zu verteilen. Alles wurde für toll befunden von den Existenzgründungsbüros etc. und dann sagte mir ein Mann vom Tiefbauamt in Dortmund "Flyer verteilen auf öffentlichen Wegen ist verboten und wird bestraft".

Dies hängt schon allein davon ab, weil Menschen auf Flyern ausrutschen können, besonders nach Regenfall und oftmals werden Flyer ja auch einfach weggeworfen.

Bei privaten Parkplätzen kann es ebenfalls zu Problemen kommen, denn dann können die Besitzer Sie verklagen.

Also wenn, dann besser mit Erlaubnis der Parkplatzinhaber.

Bei öffentlichen Gehwegen und öffentlichen Parkplätzen besser vermeiden es sei denn sie koppeln es an eine Leistung.. Unsere Redaktion macht beispielsweise Fotostrecken und youtoube-Videos und gibt jedem einen Flyer.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Beste Grüße Oliver Börner Chefredakteur DO21.de

aktuelle Infos siehe: http://www.gutefrage.net/tipp/scheibenwischerwerbung-kann-zumeist-angezeigt-werden

Jeder, der sich gegen Scheibenwischerwerbung (Visitenkaten, Flyer, etc am eigenen PKW) wehren will, kann sich beim zuständigen Ordnungsamt informieren, wie die Regelungen vor Ort sind und in welcher Form gegebenenfalls eine Anzeige eingereicht werden kann.

Zumeist wird diese Werbeform als Sondernutzung der Straße angesehen -> siehe Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.07.2010 (Az. IV-4 RBs 25/10). Dafür braucht man dann gemäß der entsprechenden Satzung der Stadt VOR dem Verteilen eine kostenpflichtige (!) Genehmigung. Viele Städte erteilen absichtlich nur selten diese Genehmigungen, da sie löblicherweise diese Werbeform ihren Bürgern und ihrer Stadtreinigung ersparen wollen. Wenn man trotzdem diese Werbung am PKW vorfindet (es muss nichtmal der eigene sein!), kann Anzeige beim Ordnungsamt erstatten.

In welcher Form das geschehen soll, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Oft reicht eine Email mit Ort und Datum des Vorfalls sowie Beweisfotos von der Werbung am PKW und vom Kennzeichen des betroffenen PKW. Insgesamt also ca. 15 min. Arbeit, die den illegalen Werbetreibenden bis zu 200€ kosten können (im Wiederholungsfall auch mehr) und einem selbst das gute Gefühl geben, dass man sich zumindest ein bißchen gegen diese Plage wehren kann!

Soweit ich informiert bin, muss man hierfür Abgaben an die Gemeinde richten, da man öffentliche Einrichtungen bzw. Anlagen nicht einfach als Werbefläche nutzen darf.