ist das Verleumdung/ Rufmord?


08.07.2022, 00:32

Ich wollte noch dazu sagen, dass ich die Antworten für meinen Steckbrief vor ca. 4 Monaten geschrieben & eingereicht habe (ich weiß jz nicht wie relevant das ist, wollte es nur gesagt haben)

Ist das schon veröffentlicht, in der Abizeitung. Oder hast Du das erst eingereicht, zum Abdrucken?

ist schon veröffentlicht :/

5 Antworten

Rufmord = üble Nachrede geregelt in 186 StGB:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ob und was an deinen Äußerungen der Wahrheit entspricht, kannst du besser beurteilen, als wir... Aber da geb ich Eifelia vollkommen recht, ganz schlechter Stil und hat in einer Abizeitung nicht zu suchen.

Wenn die tatsächlich homophob sind, dann wäre es zumindest keine Verleumdung. Wenn die aber bestreiten, dass sie homophob sind, dann könnte das eine "üble Nachrede" sein, sofern Du nicht beweisen kannst, dass sie tatsächlich homophob sind. In jedem Falle könnte das eine Beleidigung sein. Ja, eine Anzeige könnte zu einem Ermittlungsverfahren führen. Aber vielleicht hat der Staatsanwalt viel Arbeit und wenig Zeit für Kleinkram, dann wird er das Verfahren wieder einstellen. Immerhin hast Du unter den Leuten gelitten und man kann das vielleicht unter Jugendsünde abbuchen.

Ich verstehe aber nicht, dass ein "vernünftiger Mensch" Deinen Steckbrief nicht vorher gelesen hat. Man hätte Dich darauf aufmerksam machen können, dass es besser wäre, so negatives Zeugs in der Abizeitung nicht zu schreiben. Denn das liest man vielleicht in 40 Jahren auch noch.

Auf jeden Fall ist es ganz schlechter Stil, dass in eine Abizeitung zu setzen.

Na ja, du nennst Namentlich Menschen das sie Homophob sind, das ist eine Anschuldigung die man beweisen muß.
Wenn du eine Anzeige bekommst dann brauchst du dich nicht wundern, denn wer will das schon von sich lesen.

Da kenn ich leider genug.

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