Ist das rechtens?
Hallo und zwar arbeite ich in einer Bäckerei als Verkäufer.. ich gehe jeden Tag 7 Stunden arbeiten ohne Pause.. meine Chefin meinte ich soll dafür statt 5:30- 5:00 Uhr auf Arbeit kommen um von 6:00 Uhr bis 6:30 Pause zu machen was ich aber etwas sinnlos finde und ich nicht wirklich weis was ich da machen kann ich bin der Meinung ich muss die Pause erst mindestens nach 6 Stunden machen
hat sie recht und ich soll dann schon 6 Uhr pause machen?
2 Antworten
Wenn man über 6 Stunden Arbeitet, sind gesetzlich 30 min Pause vorgeschrieben, die auch genommen werden müssen. Sie müssen nicht erst nach 6 Stunden genommen werden, sondern entweder der AG bestimmt, wann man Pause macht oder man hat freie Wahl.
Pausen sind Arbeitszeitunterbrechungen von mindestens 15 minuten, du kannst also auch 2x 15 minuten Pause machen.
Bei uns ist das so geregelt, das wir unsere Pausen selber einteilen können, die erste Pause darf aber frühestens eine Stunde nach Arbeitsbegin und die letzte Pause mindest eine Stunde vor Arbeitsende stattfinden.
Ergo halte ich das für in Ordnung, das wenn du um 5:00 zur Arbeit kommst deine Pause von 6:00 bis 6:30 machst. Mir währ aber eine Splittung lieber 15 minuten morgens und 15 min entsprechend später. Vielleicht lässt sich da ja noch was verhandeln.
Was ist wenn ich keine Pause machen will?
Wenn der Arbeitgeber keine Pausen gewährt so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gem. § 22 (2) ArbZG mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden.
Die genaue Lage der Pausen kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts bestimmen. Sie müssen allerdings im Voraus feststehen. Die in § 4 ArbZG geregelten Ruhepausen stellen lediglich das Mindestmaß dar und verwehren es dem Arbeitgeber nicht, kraft seines Weisungsrechts längere Pausen vorzusehen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2009 – 5 AZR 157/09 –). Allerdings darf der Arbeitgeber keine völlig unsinnigen Ruhepausen oder übermäßig lange Pausen festlegen. Zudem muss das Arbeitszeitgesetz auch hinsichtlich der Ruhezeiten (Zeiten zwischen einem Arbeitseinsatz und dem nächsten) eingehalten werden. Existiert ein Betriebsrat so hat dieser gem. § 87 Absatz 1 (2) BetrVG bei der Lage der Pausen ein Mitbestimmungsrecht. Die Pausenfestlegung kraft Direktionsrecht ist dann nicht möglich.