ist das möglich?

3 Antworten

Wie immer im Schulrecht kommt es auf das Bundesland an. In NRW darf man dieselbe Klasse in der weiterführenden Schule nur einmal wiederholen, wird man wieder nicht versetzt, muss man die Schulform wechseln. Ebenfalls in NRW darf man in der weiterführenden Schule insgesamt nur zwei Mal wiederholen. Wie das in Deinem Bundesland ist, musst Du ergoogeln oder Du fragst Deinen Klassen- oder Vertrauenslehrer.

Ach so, Du bist 14 und wirst im Sommer nicht in die achte Klasse versetzt werden?

Es gibt die verschiedensten Maßnahmen für solche schwierigen Fälle. Die Schule müsste dafür einen Sozialarbeiter haben, oder Dir eine Kontaktstelle nennen können.

Zum Beispiel:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiQtZe6m8D-AhVb_7sIHb7MA1AQFnoECBwQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.deutschlandfunk.de%2Fschwerpunktthema-ohne-abschluss-kein-anschluss-100.html&usg=AOvVaw0IS-6_x62NSVsorjtIVMHv

Für ein Berufskolleg bedarf es i.d.R. eines Schulabschlusses, welchen Du ersichtlicherweise nicht hast.

Du solltest wenn irgend möglich an Deiner jetzigen Schule bleiben, um mindestens die Berufsbildungsreife / den Hauptschulabschluss zu erlangen.