Ist bei einem Hauserben das Wohnrecht eine Gegenleistung?
Meine Eltern wollen meinem Bruder jetzt schon das Haus vererben. Dafür erhalten sie von ihm nur ein Wohnrecht auf Lebenszeit, wobei sie und nicht zuletzt mein Bruder meinen, er erhalte damit gar keine Schenkung, sondern erbringe ja in der Hingabe des Wohnrechts eine erhebliche Gegenleistung. Ich will das nicht glauben. Weiß jemand Rat?
1 Antwort

Der Bruder hat Recht, er gewöhrt für die Übertragung eine Gegenleistung. Es ist dann auch nur eine Schenkung für den Wert den der Wert des Hauses den Wert der Gegenleistung, also des Wohnrechts, übersteigt. Für die Ermittlung des Wertes deses Wohnrechts gibt es Tabellen.
Das wäre ähnlich beim Kauf, wenn der bisherige Eigentümer ein Wohnrecht in dem Haus behält, dann wäre das Wohnrecht zusammen mit dem dem Restkaufpreis die gesammte Gegenleistung.