Ist auch eine Kopie noch gültig wenn das Original vor Monaten erledigt worden ist?

2 Antworten

Kopien sind nicht gültig.

Schreib ihm ebenfalls per Einschreiben, daß die Forderung gegenstandslos ist.

Solltest du ein Gerichtliches Mahnschreiben erhalten, gehst du am besten sofort zu einem Anwalt.

Es gibt übrigens auch telefonische Anwaltshotlines, die so um die 20€ - 50€ für eine Kurzauskunft verlangen.

Normalerweise hat jede Partei ein Original von einem Vertrag eine Ausfertigung die von beiden unterschrieben ist.

Kann die Gegenseite diesen vorlegen, dann dann ist eine Forderung als berechtigt auch auszuführen. Ob Du Dein Original vernichtet hast, das interessiert nicht.