Is es moeglich, eine fruehzeitige Arbeitsbescheinigung zu erhalten fuer die kommenden Monate?
ich bin durch den Arbeitgeber gekündigt und habe mich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet. Mein Vertrag läuft noch bis zum 30.06.2023
Das Arbeitsamt verlangt jetzt eine Arbeitsbescheinigung für den Zeitraum 21..02.2022 - 30.06.2023 und sagt: Bitte fordern Sie Ihren Arbeitgeber auf, die erforderliche Arbeitsbescheinigung bis zum 17.07.2023 elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln
Die Frage stellt sich, ob es jetzt möglich ist, diese Bescheinigung zu erhalten.
1 Antwort
Die Frage stellt sich, ob es jetzt möglich ist, diese Bescheinigung zu erhalten.
ja wieso solltest du die Bescheinigung nach dem 30.06 nicht bekommen?
der AG wird sie dir dann ausstellen.
ALG-I wird rückwirkend am Monatsende gezahlt, also Ende Juli für Juli, wenn der Antrag bis dahin bearbeitet ist.
Im Voraus kann die Bescheinigung sicher nicht ausgestellt werden.
Ach so, ich dachte es wird vor dem Monat ausgezahlt wie ALG II
Nein, du bekommst dein erstes ALG1 erst Ende Juni Rückwirkend
und
Nein, kein AG stellt eine Bescheinigung aus bevor das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde, weil er ja nicht weiß ob du dich am Vertrag und somit an das Vertragsende hältst.
Wenn ich die Bescheinigung erst ab dem 01.07 bekommen werde, werde ich das Arbeitslosengeld für Juli wahrscheinlich erst am Ende des Monats bekommen. Wenn alle Unterlagen schon vor dem 30.06 bearbeitet wäre, würde ich das Gehalt schon Ende Juni bekommen