Inwieweit sind gescannte Dokumente gültig?

5 Antworten

Mögen die von Dir gescannten Dokumente in einem "potenziellen Rechtsstreit" nicht ausreichend sein, so kannst Du jedoch durch die erfassten Daten i.d.R. jederzeit Zweitschriften erlangen.

"Bspw.: Telekomrechnungen, Kündigungsbestätigungen, Kreditkartenabrechnungen, etc."

Das sind doch schon ganz gute Beispiele. Die Kündigungsbestätigung würde ich vielleicht max. 3 Jahre aufbewahren, die anderen beiden Dokumente 12 Monate.

Bei den Steuerunterlagen darf es nach dem Steuerbescheid auch etwas länger sein. Für die Anlage V gilt bei grundstücksbezogenen Rechnungen ohnehin 2 Jahre nach Ende des Rechnungsjahres. Aber Rechnungen über Herstellungs-/Anschaffungskosten würde ich sehr langfristig  und Rechnungen über kommunale Anliegererschließungsbeiträge ewig aufbewahren.

Über die zivilrechtliche Anerkennung von Scans kann ich Dir leider nichts berichten. Aber was soll nach Ablauf von Verjährungsfristen noch passieren?

 

Ein Original ist "gültig", egal wie oft es gescannt oder kopiert wurde. Eine Kopie ist immer nur eine Kopie.

Wenn Due willst, kannst Du Dir aber Deine gescannten Kopien der Telekomrechnungen usw. notariell beglaubigen lassen :-))  

Die Bezeichnung „weniger wichtige Dokumente“ ist ein dehnbarer Begriff. Was für den einen ein wichtiges Dokument ist, kann für den anderen unwichtiges Altpapier darstellen. 

Priorisieren Sie Ihre Unterlagen, d.h. stellen Sie sich die Frage für wen oder was ist eine Vorlage in der Zukunft zu erwarten, möglich, wahrscheinlich oder unwahrscheinlich bzw. nicht mehr nötig.