Interner Jobwechsel aktuell unbefristet neue Stelle wäre auf 1 Jahr befristet behalte ich dennoch meinen unbefristeten Vertrag?

4 Antworten

Das solltest Du mit deinem AG besprechen, nicht mit uns!

Denn eigentlich wäre eine Befristung dir gegenüber gar nicht zulässig.

Wenn es nach mir geht, bewerbe dich auf die Stelle und trete diese an.

Beruft man sich später auf die Befristung, wirst Du diese mit einem Anwalt locker entfristen können!

nee, dann stehst du ohne Job da...

War damals bei einem damaligen Arbeitgeber ein Trick, jemand einen neuen Job anzubieten mit mehr Gehalt und natürlich Probezeit...

Einen Abteilungsleiter konnte man damals nicht loswerde, weil Betriebsratsmitglied, dem haben sie in einem anderen Haus einen Job als Geschäftsgruppenleiter angeboten, Gehalt mehr als 1/3 mehr...war vorher zwischen den Hausleitern abgesprochen, denn in der Probezeit wurde er gekündigt...anders wurde man ihn nicht los...

Ich würde da an deiner Stelle nicht wechseln....wenn das Jahr rum ist, stehst du im Zweifel ohne Job da, und bist sogar daran noch selbst Schuld, weiss jetzt nicht, ob das Arbeitsamt dir diemersten 3 Monate bezahlt...hast ja durch den Wechsel selber verschuldet...

naja alles gute dir...

Der Unterschied zu Deinem geschilderten Fall:

Hier wird das nicht angeboten, hier möchte sich der Fragesteller auf eine interne Stellenausschreibung bewerben!

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@Alarm67

das war damals auch eine interne Stellenausschreibung gewesen...auf jedenfall war sein Job weggewesen...da neue Probezeit in einer Filiale...das er schon 15 jahre Abteilungsleiter war... interessierte das Gericht nicht... und hat die kündigungsschutzklage verloren...der wäre ohne Wechsel nicht kündbar gewesen...da Betriebsratsmitglied in alter Filiale... das spielte keine Rolle sagte das Arbeitsgericht...

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Du kannst doch sicher lesen - diese stelle ist befristet ausgeschrieben. Wenn Du sie antrittst, endet Dein Arbeitsvertrag auch mit der Laufzeit dieser Stelle. Danach kannst Du Dir eine neue Stelle suchen - wahrscheinlich dann auch mit einer Probezeit und all den damit verbundenen Risiken.

Nur dass eine Befristung gar nicht zulaessig ist, wenn mit dem gleichen Arbeitnehmer vorher bereits ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhaeltnis bestanden hat.

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Wenn die Stelle nur befristet vergeben werden soll, wirst du sie nicht bekommen. Eine Befristung waere bei dir ja jetzt nicht mehr zulaessig.

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