Interessiert sich das deutsche Finanzamt dafür, ob Umsatzsteuer im Ausland abgeführt wurde?
Angenommen man verkauft eine nicht im Inland steuerbare Dienstleistung in ein Drittland (außerhalb der EU), in dem das Reverse-Charge-Verfahren keine Anwendung findet. Dadurch kann es ja vorkommen, dass man die dort erhobene Umsatzsteuer oder ähnliche Abgaben an das ausländische Finanzamt abführen muss, wenn der Leistungsempfänger die Steuer nicht schuldet. Wird das vom inländischen Finanzamt in irgendeiner Form überprüft oder ist das ausschließlich eine Sache zwischen dem deutschen Unternehmer und den ausländischen Behörden?
1 Antwort
Also wenn ich mir vorstelle, wie Frau Busch vom Finanzamt Kreuzberg eine Dienstreise nach China einreicht, um sich bei Frau Wang vom Finanzamt Shanghai-Mitte zu erkundigen, ob der Unternehmer die 5 Ren chinesische Umsatzsteuer abgeführt hat, muss ich ein wenig lachen.
Anmerkung: Ich hatte letztens eine Begegnung mit einer sehr kompromissfähigen Prüferin der erwähnten FA Friedrichshain-Kreuzberg. Für die wäre diese Dienstreise die Krönung der Laufbahn.
Friedrichshain/Kreuzberg heißt das Finanzamt, sorry. Bei dem in Schanghai müsste mich jemand anders mal eben verbessern. Danke.