Insolvenzverschleppung?

5 Antworten

Ist das Insolvenzverschleppung?

Nein, das ist Betrug, § 263 StBG, weil dem Lieferanten vorgetäuscht wird, dass der Besteller Zahlungsfähig ist und er darauf hin Ware schickt (über sein Vermögen verfügt).

Insolvenzverschleppung wäre es bei Privatpersonen, wenn den Gläubigern gesagt würde, dass es Gehaltsnachzahlungen geben wird, ein Onekl etwas zugesagt hat usw. um damit mehr Zeit zu haben, eventuell Vermögenswerte wegzuschaffen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Das handelt sich um einen (strafbaren) Eingehungsbetrug und kann dazu führen, dass mindestens diese Forderung aus der Insolvenz herausfällt fällt.

§ 263 StGB:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Das nennt sich ganz ordinär Eingehungsbetrug. Foderungen aus unerlaubter Handlung sind übrigens nicht von der Insolvenz umfasst. Die bleiben dir.

Von Insolvenzverschleppung spricht man bei Firmen, nicht bei Privatpersonen - bei denen ist es Betrug.

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