Inkassounternehmen fordert Geld, muss ich dies zahlen?
Hallo 👋🏻
Mein Mann hat vor 2,5 Jahren einen Stromvertrag bei Goldgas abgeschlossen. Nach kurzer Zeit von ein paar Monaten sind wir ausgezogen ohne den Vertrag zu kündigen, es gab aber keine weiteren Probleme.
Nun hat mein Mann einen Brief von dem infoscore Forderungsmanagement bekommen, er solle doch die 29€ + 1,50€ Mahngebühr von Goldgas + 70€ Inkassounternehmenskosten zahlen.
Das ist doch Wucher... Habe dort angerufen und die Situation erklärt, dass wir weder eine Rechnung noch Mahnung bekommen haben, häufig ungezogen sind, aber vor über einem Jahr einen Nachsendeantrag gestellt haben.
Die Aussage der Frau am Telefon war, dass Goldgas versuchte unsere Adresse herauszufinden, vergebens. Dann haben sie dies an das Inkassounternehmen abgetreten, die dann ermitteln mussten um unsere Adresse herauszufinden.
Laut ihr muss dieser Betrag nun gezahlt werden, da Goldgas damit nichts mehr zu tun hätte.
Was mach ich nun? Dieses Inkassounternehmen hat schon öfter solche Wucher Preise verlangt, doch dieses Mal reicht es mir.
1 Antwort
Es wurde Ersuchen beim Einwohnermeldeamt erstellt. Dafür wird von der Behörde ein Gebührenbescheid erstellt. Kein Wunder, oder?
Dieses Inkassounternehmen hat schon öfter solche Wucher Preise verlangt, doch dieses Mal reicht es mir.
Ihr könnt froh sein, das durch den Umzug undercover nicht noch weitere Stromkosten auf Euch zugerasselt sind. Womit die Vermutung doch sehr nahe liegt, dass Ihr ganz bewusst den Auszug nicht gemeldet habt, um evtl. ausstehende Stromschulden zu umschiffen. Du kennst die Inkassobude ja schon ganz gut .... .
Um mutmasslich zu hoch veranlagte Inkassogebühren zu widersprechen, geht es hier weiter:
Musterbrief: überhöhte Inkassokosten
Seit dem 9. Oktober 2013 gilt eine Deckelung der Inkassogebühren. Inkassodienste dürfen für ihre Arbeit nicht mehr verlangen, als ein Rechtsanwalt für die gleiche Tätigkeit in Rechnung stellen würde. Für außergerichtliche Inkassotätigkeiten können sie einen Gebührensatz von 0,5 bis 2,5 verlangen. Mehr als eine Gebühr von 1,3 darf nur genommen werden, wenn Ihre Angelegenheit besonders umfangreich und schwierig zu prüfen war. Bei standardisierten Schreiben, die keine individuellen, fallbezogenen rechtlichen Erklärungen enthalten, ist ein Gebührensatz von über 1,3 nicht angemessen. Eine solche Forderung sollten Sie mit diesem Musterbrief zurückweisen.
Viel Glück! Eure Chancen stehen sehr gut, dass die Inkassogebühren niedriger angesetzt werden. Die HF (Hauptforderung) selbst ist aber unstrittig.
Das Inkasso darf maximal das 1,3fache der HF (30,50 €) als Gebührensatz in Rechnung stellen:
http://www.inkassogebuehren-rechner.de/
Die 70,00 € sind definitiv unlauter weil viel zu hoch angesetzt.
Konnte denn überhaupt eine Schlussrechnung beim Auszug aus der alten Whg. erstellt werden? Falls nein, nimmt der Anbieter eine Schätzung vor. Das kann sehr sehr teuer werden. Es könnten weitere Inkassorderungen in Kraft/in Vollzug gesetzt werden .. .Die Schlussrechnung (die Schätzung) ist wahrscheinlich der alleinige Grund für das Einwohnermeldeamtsersuchen.
Sorry für die späte Antwort, aber das ist falsch. Der Gebührensatz wird nicht direkt mit der Hauptforderung multipliziert, sondern mit der Gebühr gem. Anlage 2 RVG. Bei einem Gegenstandwert von bis zu 500 € sind das 45 €. (Ob ein Gebührensatz von 1,3 in dem konkreten Fall angemessen ist, sei mal dahingestellt. Das wäre ggf. separat zu klären.)
45 € x 1,3 sind 58,50 €. Dazu kommt regelmäßig noch eine Post- und Telekommunikationspauschale (7002 VV RVG) von 20 % der Geschäftsgebühr, hier also 11,70 €. Damit wären 70,20 € also korrekt, wenn man einen Gebührensatz von 1,3 zugrunde legt.
Hey, danke für deine Antwort.
habe gerade in den emails geschaut und gesehen, dass Goldgas uns damals auch geschrieben hatte... Dann komme ich wohl nicht drum herum oder ?
Danke für den link, werde es mal versuchen.
Was bedeuten die Zahlen 0,5, 2,5 und 1,3 ?