Inkassounternehmen fordert geld?

3 Antworten

Sorry, aber Deine Frage ist ziemlich konfus.

Ich verstehe nicht, wie man "wohl unwissend" ein Zeitschriftenabo "über eine alte Adresse, an der man schon seit Jahren nicht mehr wohnt" abschließen und zudem eine Bestätigungsmail bekommen und "nie gelesen" haben kann.

Dass Du die Zeitschrift an die alte Adresse nicht erhalten hast, ist natürlich klar, wenn Du dort schon lange nicht mehr wohnst. Solltest Du wirklich ein Abonnement mit Angabe der alten Adresse abgeschlossen haben, ist es auch kein Wunder, dass Du keine Briefe, Mahnungen erhalten etc. hast. Das könntest Du aber niemand anderem als Dir selbst vorwerfen.

Wenn ich dieses Abo widerrufe bzw wegen Irrtums anfechte, muss ich das Inkasso trotzdem bezahlen??

Wenn Du das Abo "Anfang des Jahres" abgeschlossen hast, dürfte es für einen Widerruf oder eine Anfechtung zu spät sein.

Wieso muss ich eine 3 malige Adressermittlung (zu verschiedenen Zeiten) zahlen, ich habe nur ein mal einen Brief bekommen?

Das wird Dir das Inkasso sicher gerne erklären. Man bekommt nicht bei jeder Adressermittlung einen Brief, die kann ja auch mal erfolglos verlaufen.

Wenn Du nicht weißt, an wen Du Dich wenden musst, um etwas zu widerrufen, anzufechten oder auch nur zu klären, dann ruf doch einfach die Dir vorliegenden Telefonnummern an und Kopien Deiner Bestellung schicken und die Berechtigung der Ursprungsforderung nachweisen.

Hast Du das Abonnement abgeschlossen, solltest Du ggf. die Höhe der Inkassogebühren bei einer VZ in Deiner Nähe klären lassen, die sind sicher zu hoch, und dann kurzfristig zahlen.

Hast Du nichts bestellt und/oder gibt es keinen Beleg über eine Bestellung, schickst Du eine entsprechende Nachricht an beide Kontaktadressen und zahlst nichts.

Habe nur eine Bestätigungsemail diesen Abos erhalten welche ich aber nicht wahrgenommen und nie gelesen habe.

Und wer könnte Dir eine solche nachweisen?

Und soweit auch seitens des Verlags icht nachweislich eine Widerrufsbelehrung erfolgte ,hättest Du sogar jetzt nach die Möglichkeit einem solchen Vertrag zu widersprechen.

Aber lasse doch den Verlag erst einmal nachweisen, dass überhaupt ein Abo zustande gekommen ist - mit dem Inkasse selbst hast Du erst einmal nicht zu tun. (Dessen Auftritt kommt mir ehedem wenig professionell rüber. )

Ich würde erst einmal max. mit dem Verlag kommunizieren.

Unwissend kann man eigentlich kein Abo abschließen... Wie soll das den passiert sein?

Zeitschriften habe ich nie erhalten.

Irgendwie naheliegend, wenn du eine alte Adresse angegeben hast. Oder bist du erst nach der Bestellung umgezogen? Wann soll diese Bestellung überhaupt erfolgt sein?

Hast du eine Widerrufsbelehrung erhalten? Vermutlich zusammen mit der Bestätigungsmail.

Eine Anfechtung eines tatsächlich geschlossenen Vertrags sollte ein Anwalt formulieren, das liegt jenseits unsere Möglichkeit.

Nun habe ich ein inkassobrief bekommen mit der Forderung von über 230 €, unter anderem für 3 malige Adressermittlung (was für mich absolut keinen Sinn macht, wieso 3x??), welche jeweils 70 - 90€ kostet.

Das klingt in der Tat etwas merkwürdig. Bitte poste mal einen Scan oder ein Foto des Schreibens inkl. der Forderungsaufstellung.

Wenn ich dieses Abo widerrufe bzw wegen Irrtums anfechte, muss ich das Inkasso trotzdem bezahlen??

Ausgeschlossen ist nicht, aber ich gehe erst mal nicht davon aus. Insofern geht es jetzt in erster Linie erst mal darum, zu prüfen, ob die Hauptforderung grundsätzlich berechtigt ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Hallo erstmal vielen Dank, 1. Das Abo soll am 6. Januar diesen Jahres abgeschlossen worden sein. Habe nie eine Mahnung etc erhalten als Email übrigens nur irgendwann plötzlich eine Bestätigungsemail ohne widerrufsbelehrung und ohne abo-laufzeit Kündigungsfrist etc. Lebe schon seit Jahren unter einer neuen Adresse. Der Verlag ist übrigens bekannt dafür Leute zu verarschen, das ist der vsr verlag. Wenn man googelt dann stoßt man direkt auf negative Rezension. Ich weiß ehrlich gesagt nicht mal an welche Adresse ich den Widerruf schicken soll, da das Inkassounternehmen eine andere Adresse angibt als in der Bestätigungsmail des Verlags. Im Internet steht auch eine andere Adresse und auf Google maps findet man die nicht

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@Eyko02

Die PVZ ist mir hier auch schon untergekommen, auch mit Abos, die dem angeblichen Schuldner vollkommen unbekannt waren. Möglicherweise macht es Sinn, die Verbraucherschutzzentrale mit ins Boot zu holen.

Hast du die E-Mail noch? Wenn ja, leite mir die bitte mal weiter. E-Mail Adresse bekommst du per PN.

Welche Adresse der PVZ wird im Inkassoschreiben denn angegeben? Das ist aus den Bildern nicht ersichtlich.

Und um welches Inkassobüro handelt es sich?

Die ganze Geschichte ist schon sehr dubios...

Note to myself:

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Ich habe nun weiter unten alles hochgeladen lg

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@Eyko02

Rücksendeadresse

Einschreiben Rückschein

Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH
Eduard-Pestel-Straße 7
49080 Osnabrück

[⟶rechtsbündig] 28.07.2021

Ihr Schreiben vom 22.07.2021 - AZ XX XX XX XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem o.g. Schreiben machen Sie eine Forderung der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG geltend.

Ich bin überzeugt, zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dieser Firma abgeschlossen zu haben. Vielmehr ist mir das genannte Unternehmen völlig unbekannt. Sollten Sie anderer Auffassung sein, so weisen Sie bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll und wie ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über ggf. ein bestehendes Widerrufsrecht belehrt und informiert wurde. Auch die in Ihrem Schreiben genannten Rechnungen sind mir nicht bekannt. Ebenso wenig hat Ihre Mandantin mir gegenüber irgendwelche Leistungen erbracht.

Rein vorsorglich widerrufe ich diesen angeblich abgeschlossenen Vertrag und bestreite den Erhalt einer Widerrufsbelehrung. Ebenso vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an.

Dass die unverlangte Zusendung von Waren keinerlei Ansprüche gegen einen Verbraucher begründet (§ 241a BGB), dürfte Ihnen ja bekannt sein.

Sollte Ihnen bzw. Ihrer Mandantin ein mit meinen Personendaten abgeschlossener Vertrag -welcher Art auch immer- vorliegen, bitte ich um zeitnahe Übersendung einer Kopie sowie aller beim Vertragsabschluss erhobenen Daten, damit ich einen möglichen Identitätsdiebstahl prüfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

Auch eine Bevollmächtigung durch die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG haben Sie nicht nachgewiesen. Das Bestehen einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung wird mit Nichtwissen bestreiten und Ihre Zahlungsaufforderung auch aus diesem Grunde zurückgewiesen (§ 174 BGB). Auf weitere Schreiben Ihrerseits ohne ordnungsgemäßen Nachweis der Bevollmächtigung werde ich nicht mehr reagieren.

Sie verstehen sicher, dass ich eine Zahlung unter diesen Umständen keinesfalls vornehmen kann.

Für den Fall von Drohungen, etwa mit einer unzulässigen Eintragung der bestrittenen Forderung bei der SCHUFA, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor.

Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person und fordere Sie auf, diese Daten zu löschen oder – falls eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist – die entsprechenden Daten zu sperren. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor.

Die Verbraucherzentrale erhält eine Abschrift dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

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