Inkasso ohne Mahnung?

3 Antworten

Eine Mahnung ist dann NICHT erforderlich, wenn im Vertrag FESTE Zahlungstermine festgelegt wurden.

Hält man sich dann nicht an diese Termine, befindet man sich SOFORT im Verzug und das Unternehmen kann/darf sofort einen Anwalt oder ein Inkassobüro beauftragen.

Hier solltest Du also nochmals in den Unterlagen, die Du damals bestimmt ebenfalls per Mail bekommen hast, nachlesen.

Seriöse Unternehmen schreiben in solch einem Fall trotzdem eine "Zahlungserinnerung", wollen ihre Kunden ja nicht gleich verärgern. Müssen die aber nicht.

Die zusätzlichen Kosten sollten/dürften, so mal aus der Ferne betrachtet, viel zu hoch sein.

Aber es ist hierbei egal, ob es um 9 Euro oder um 450 Euro geht, denn der Arbeits- und Materialaufwand ist immer der selbe.

Ich meine, die Kosten ändern sich erst wieder, wenn die Schwelle von 500 Euro durchbrochen wurde.

Aber es gab hier gerade insgesamt Änderungen bei den Inkassogebühren/Regelungen, die ich gerade nicht parat habe.

Aber es gab hier gerade insgesamt Änderungen bei den Inkassogebühren/Regelungen, die ich gerade nicht parat habe.

Relevant ist hier § 13 Abs. 2 i.V.m. Nr. 2300 Abs. 2 Satz 2 VV RVG (geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3320)).

Die zulässigen Inkassgebühren inkl. Auslagen liegen damit bei einer unbestrittenen Forderung von maximal 50 €, die nach dem ersten Inkassoschreiben beglichen wird, bei exakt 18 €.

Die Berechnung habe ich vor ein paar Tagen hier mal aufgeschlüsselt: https://www.finanzfrage.net/frage/inkasso-beauftragt-ohne-mahnung#answer-1802777

Aber es ist hierbei egal, ob es um 9 Euro oder um 450 Euro geht, denn der Arbeits- und Materialaufwand ist immer der selbe.

§ 13 Abs. 2 RVG hat mit der letzten Änderung auch noch eine Grenze von 50 € für unbestrittenen Forderungen eingezogen.

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Die Forderung ist in dieser Form definitiv zu hoch und sollte im Detail geprüft werden. Kevin1905 hat die wesentlichen Punkte ja schon angesprochen.

Zugänge per E-Mail im Spamordner solltest du schon ausschließen können, das könnte für eine Zustellung schon genügen. Allerdings ist fraglich, ob der Gläubiger einen solchen Zugang tatsächlich nachweisen kann. Die Beweislast liegt klar bei ihm.

Zum Rest:

  • Mahnkosten sind ohne Mahnungen nicht entstanden, Mahnungen die dich aus Gründen nicht erreicht haben, die du nicht zu vertreten hast, sind m. E. nicht erstattungsfähig. Im Übrigen sind sie unglaubwürdig hoch.
  • Den Schadensersatzanspruch müsste der Gläubiger schon aufschlüsseln und begründen. Wenn dir bislang keine außerordentliche Kündigung zugegangen ist, ohnehin kaum zu begründen.
  • Wenn du die Hautforderung jetzt unverzüglich bezahlst, liegen die zulässigen Inkassokosten bei exakt 15 € netto, die Auslagenpauschale bei 3 €.

Liegt eine Vollmacht des Gläubigers bei?

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Danke für die Antworten!

Den Schadenersatzanspruch kann ich auch absolut nicht nachvollziehen. Mir wurde auch nicht fristlos gekündigt , ich wüsste auch gar nicht für was.

Im Spam Ordner ist keine Mail zu finden, ich habe eben alles durchgesehen und definitiv keine email von denen erhalten, allerdings löscht sich der Speicher des Spam Ordners nach einiger Zeit automatisch, weshalb ich nicht gänzlich ausschließen kann, dass nicht doch etwas dort gelandet ist..

Eine Vollmacht des Gläubigers liegt nicht bei.

Also sollte ich die Hauptforderung bezahlen? Ich bin total verunsichert, habe auch noch nie mit sowas zu tun gehabt, weshalb ich keinerlei Ahnung habe wie man nun am besten vorgehen sollte.

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@pleiuglu

Ich würde das Inkassobüro zur Vorlage einer Vollmacht und der gegenständlichen Rechnung auffordern und anschließend zweckgebunden (!) die Hauptforderung bezahlen.

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Sind sie nicht verpflichtet, dies nachzuweisen?

Absender trägt Beweislast der Zustellung von Willenserklärungen.

Grobt gesagt: Ohne Rechnung kein Zahlungsziel, ohne Zahlungsziel kein Verzug, ohne Verzug keine Verzugskosten.

Rückständige Forderung gem. Rechnung 08.10.21 : 9,80 EUR

Das kannst nur du beantworten ob das so stimmt.

Mahnkosten des Auftraggebers: 12,00 EUR

Viel zu hoch. Pro Brief 2,50 € Maximum, pro Email 0,- €. Spätestens ab der 3. Mahnung wird es witzlos.

zukünftige Bezugsgebühren (Schadensersatz): 49,00 EUR

Wurde dir fristlos gekündigt? Wie errechnet sich der Schadenersatz? 100% der Restkosten für die Abolaufzeit sind unzulässig.

Geschäftsgebühr: 53,90 EUR

Gebührensatz? Könnte zu hoch sein oder gänzlich unzulässig.

Auslagenpauschale: 10,78 EUR

20% der Gebühren bis maximal 20,- € bei einer Forderung bis 500,- € Höhe zulässig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung