Inkasso Adressermittlungsaufwand?

2 Antworten

Wenn man Schulden hat, dann hat man auch Schadenersatz zu leisten, der dem Gläubiger entstanden ist. Das ist im Gesetz so vorgesehen.

Im Gegenzug hast du aber auch das Recht, einen Nachweis des entstandenen Schadens zu verlangen, also über die Höhe der Kosten.

Und zweitens hat der Geschädigte auch eine Schadenminderungspflicht vom Gesetz her. Wenn er also Kosten verursacht hat, obwohl ihm die Anschrift bekannt ist, kann es möglich sein, dass du dafür nicht aufkommen musst.

Vielen Dank :) :)

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Ich würde nicht zahlen. Also wenn ich das richtig verstehe will man 29,- Euro von Dir, aber nur weil man 33,- Euro für die Adressermittlung abgezogen hat.

Also eigentlich 4,- Euro Guthaben.

Haben die einen Titel gegen Dich? Wenn nein, wenn u also vor einem Mahnbescheid die Ratenvereinbarung getroffen hast, würde ich darauf warten, das die einen Mahnbescheid schicken und dann Widerspruch einlegen.

Wenn die schon einen Titel haben, bringt das nichts, da ist es besser zu zahlen. Nevenschonender und billiger.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich verstehe das nicht was Sie mit dem Titel meinen.. Es war nur noch ein Restbetrag von 29 Euro übrig..und meine Adresse war zuvor bekannt.. Das Geld wurde bereits vom Konto abgezogen

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@BahBah

Ein Schuldtitel aus dem man pfänden kann. Wenn die einen Titel haben und einen Gerichtsvollzieher schicken können, wäre zahlen billiger.

Sonst weigern, weil beweisbar ist, dass die die Adresse kannten.

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