Inhalt des Pakets unvollständig - wer haftet da?

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Tatsächlich haftet der gewerbliche Händler für die vollständige und ordnungsgemäße Lieferung, Verbrauchsgüterkauf § 474 BGB. Erkennbare Transportschäden musst du aber beim Transportgutführer reklamieren, auf Schadensprotokoll bestehen oder eben annahmeverweigern.

Bei Versendungkauf § 447 BGB, von einem privaten Verkäufer trägst du hingegegn des Risiko der Verschlechterung oder Untgergangs der Lieferung, wenn die Sachen ordentlich verpackt so aufgegeben wurden, wie das vereinbart war.

G imager761

Der Verkäufer schließt mit dem Transporteur einen Beförderungsvertrag ab und nicht der Käufer. Ergo muss der Verkäufer seine Ansprüche gegen den Transporteur durchsetzen.

Von daher ist dem Käufer das beschädigte Paket nicht in Rechnung zu stellen.

hier haftet der Verkäufer, der sich wohl mit dem Zustelldienst in Verbindung tritt in Sachen Haftung. Der Käufer bleibt hier aussen vor.

Mit der Unterschrift beim Paketdienst wird lediglich die Annahme der Lieferung nicht aber die Vollständigkeit der Lieferung bestätigt. Die unvollständige Lieferung ist umgehend dem Verkäufer zu melden damit hat der Käufer seine Schuldigkeit getan. Was theoretisch oder praktisch durch kriminelle Energie alles passieren könnte steht auf einem anderen Blatt und führt nicht automatisch zum Generalverdacht aller Kunden.