In welcher Form darf Lohn gezahlt werden?
Ich habe bis vor zwei Wochen für eine Tankstelle (Gelbe Muschel in RE) auf 400€-Basis gearbeitet. Dazu gab es nie einen schriftlichen Arbeitsvertrag und auch keine mündliche Vereinbarung über die Höhe des Lohns oder Form in der dieser gezahlt wird.
Nachdem mich andere Mitarbeiter darüber informiert haben, dass Lohn "immer" am 15. eines Monats BAR ausgezahlt würde, habe ich dies erst einmal so hingenommen. Die erste Lohnzahlung ließ dann auch prompt 10 Tage auf sich warten, wurde einfach um 1,56 Std gekürzt während auf der Meldebescheinigung an die Knappschafft der volle Satz angegeben wurde und da ich ausschließlich in der Nachschicht eingeteilt war, konnte ich gar nicht am 15. mittags meinen Lohn in Empfang nehmen. Abends war er dann im Safe verschwunden...
In meiner Kündigung (aus besonerem Grund) habe ich um Überweisung des restlichen Lohnes gebeten, um schriftliche Bestätigung der Kündigung und um Ausstellung des Arbeitszeugnisses. Natürlich ist keine der oben genannten Leistungen erbracht worden. Gestern habe ich dann zum letzten Mal gemahnt und auch noch einmal darauf hingewiesen, dass ich keine Möglichkeit habe den Lohn abzuholen.
Fragen sind nun: - Ist der Arbeitgeber dadurch schon in Verzug? - Sind Lohnzahlungen in der Form noch zulässig? - Welche rechtlichen Schritte kann ich nun einleiten, sollte weiter keine der o.g. Leistungen erbracht werden?
1 Antwort

Natürlich darf Lohn grundsätzlich auch bar gezahlt werden, wenn sich ARbeitgeber und Arbeitnehmer da einig sind. Wird bei Aushilfen bestimmt auch überwiegend gemacht.
In diesem Fall kann man aber auf Überwisung bestehen. Der Arbeitgeber ist bei Kündigung, bei Kündigungstermin, also ablauf des letzten Arbeitstages zur Zahlung veerplichtet. Ab dem nächsten Tag ist er in Verzug.
Also kann man dann nach Mahnung auch zum Gericht gehen.