In welcher Form darf Lohn gezahlt werden?

1 Antwort

Natürlich darf Lohn grundsätzlich auch bar gezahlt werden, wenn sich ARbeitgeber und Arbeitnehmer da einig sind. Wird bei Aushilfen bestimmt auch überwiegend gemacht.

In diesem Fall kann man aber auf Überwisung bestehen. Der Arbeitgeber ist bei Kündigung, bei Kündigungstermin, also ablauf des letzten Arbeitstages zur Zahlung veerplichtet. Ab dem nächsten Tag ist er in Verzug.

Also kann man dann nach Mahnung auch zum Gericht gehen.

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