In Deutschland geboren aber kein Pass?

Wie alt bist Du? Wie lange waren Deine Eltern in Deutschland, bevor Du geboren wurdest? Wie lange bist Du in Deutschland? Hast Du in Deutschland einen Schulabschluss gemacht?

Bin volljährig, seit 1988 in Deutschland. Bin hier in Deutschland geboren, Ja hab ein Abschluss absolviert

2 Antworten

Ich würde einfach die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Die wirst Du ohne Probleme bekommen. Dann ist das Problem gelöst.

Vom türkischen Konsulat bräuchtest Du dazu vermutlich nur eine schriftliche Bestätigung, dass die Dir keine Staatsbürgerschaft bestätigen wollen.

Du solltest Dazu ein Gespräch bei der Einbürgerungsbehörde Deiner Stadt machen und Dich über die Voraussetzungen informieren.

Ich würde einfach die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Die wirst Du ohne Probleme bekommen

Das Problem ist hier, dass die Staatsangehoerigkeit nicht geklaert ist. Dann geht auch keine Einbuergerung.

1

Hab das mal der Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde erwähnt , dass ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchte , da hat sie es abgelehnt da meine Eltern einen türkischen Pass bereits besitzen und ich nichts vorlegen kann.

0
@Lulu45

Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, dass klar ist, welche Staatsbürgerschaft Du vorher hattest. Denn diese muss, wenn man über 21 ist, grundsätzlich aufgegeben werden. Wenn Du aber ohnehin keine Staatsbürgerschaft von der Türkei anerkannt bekommst, dann müsste es genügen, wenn Du beim Generalkonsulat einen Antrag auf Aufgabe der türkischen Staatsbürgerschaft stellst. Dann bekommst Du eine förmliche Entscheidung mit dem Inhalt, dass Du entweder keine türkische Staatsbürgerschaft hattest oder diese aufgegeben hast. Diese Entscheidung vom Generalkonsulat kannst Du dann bei der Einbürgerungsbehörde vorlegen. Dann müsste die Einbürgerung klappen. (Vielleicht bekommst Du auch die Rosa Karte, das wäre für Dich sinnvoll.) Rosa Karte - agah Hessen (agah-hessen.de)

Übrigens: Die Einbürgerungsbehörde muss Dich beraten und Dir helfen, die richtigen Anträge zu stellen. Die müssen Dich darüber informieren, welche Rechte Du hast und wie Du weiter kommst. Das steht so in den Verfahrensgesetzen aller Bundesländer. § 25 VwVfG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

0

Das musst du mit den tuerkischen Behoerden klaeren, nicht mit den deutschen.

Du besitzt die tuerkische Staatsangehoerigkeit, wenn deine Eltern diese zum Zeitpunkt deiner Geburt besessen haben. Anscheinend wurde es aber die ganzen Jahre ueber versaeumt, den tuerkischen Behoerden deine Geburt anzuzeigen. Natuerlich koennen die dir keinen Pass ausstellen, wenn die gar nichts von dir wissen.

Das muss jetzt aufgedroeselt werden, scheint aber nach so vielen Jahren nicht mehr ganz so einfach zu sein. Aber da musst du nun durch.

Was möchtest Du wissen?