In Deutschland angemeldet bleiben und in Spanien als Freiberufler wohnen und arbeiten?

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Das Steuerrecht stellt nicht darauf ab, ob Du gemeldet bist, sondern ob Du einen Wohnsitz hast.

Es heißt in § 1 EStG nämlich:

Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

und nicht:

Natürliche Personen, die im Inland eine Meldeadresse oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Ob Du zusätzlich eine Wohnung in Spanien hast, ist erstmal egal.

Dei Besteuerung eines(-r) Freiberuflers/Freiberuflerin stellt darauf ab, wo die Betriebsstätte ist.

Da Du vermutlich arbeiten kannst, wo Dein Laptop ist, wird vermutlich Deine Betriebsstätte jetzt in Spanien sein.

Wenn Du in Spanien den Betrieb anmeldest, dann ist er in Spanien. Also wirst du auch dort Steuern zahlen.

Krankenversicherung ist ein anderes Thema. Da musst Du Deine Krankenkasse fragen, ob sie auch zahlen, wenn Du auf Dauer in Spanien bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

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