In Deutschland angemeldet bleiben und in Spanien als Freiberufler wohnen und arbeiten?
Hallo,
Ich wohne in Deutschland und bin in Berlin angemeldet, habe eine Daueraufenthalt EU.
Seit Oktober befinde ich mich jedoch in Spanien und würde gerne dort weiterhin wohnen und von dort aus als Freiberufler UI Designerin arbeiten. Ich habe gelesen, dass nach 3 Monate muss ich mich in Spanien anmelden. Ich möchte aber mich von Deutschland nicht komplett abmelden, da ich wahrscheinlich noch zurückkehren werde.
Wo bezahle Ich welche steuern, wenn ich mich in Spanien als Freiberufler registriere? Muss ich trotzdem in Deutschland Krankenkassenversicherung bezahlen? Oder zahle ich nur spanische Steuern?
Ich möchte auch noch Einbürgerung in Deutschland beantragen, kann meine Spanische Unterhalt in dem Fall eine Behinderung sein?
1 Antwort

Das Steuerrecht stellt nicht darauf ab, ob Du gemeldet bist, sondern ob Du einen Wohnsitz hast.
Es heißt in § 1 EStG nämlich:
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
und nicht:
Natürliche Personen, die im Inland eine Meldeadresse oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Ob Du zusätzlich eine Wohnung in Spanien hast, ist erstmal egal.
Dei Besteuerung eines(-r) Freiberuflers/Freiberuflerin stellt darauf ab, wo die Betriebsstätte ist.
Da Du vermutlich arbeiten kannst, wo Dein Laptop ist, wird vermutlich Deine Betriebsstätte jetzt in Spanien sein.
Wenn Du in Spanien den Betrieb anmeldest, dann ist er in Spanien. Also wirst du auch dort Steuern zahlen.
Krankenversicherung ist ein anderes Thema. Da musst Du Deine Krankenkasse fragen, ob sie auch zahlen, wenn Du auf Dauer in Spanien bist.