Immobilienhandel: ab wann wird's gewerblich?
wie viele Immobilien kann man als Privatperson in einem Zeitraum kaufen und verkaufen bis das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt und fordert?
1 Antwort
Zitat:
Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren mindestens vier - auch bisher zu eigenen Wohnzwecken genutzte - Objekte verkaufen, gelten Sie unter bestimmten Voraussetzungen als »gewerblicher Grundstückshändler« und erzielen rückwirkend Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die der Gewerbesteuer unterliegen (BMF-Schreiben vom 26.3.2004, BStBl. 2004 I S. 434). Die 3-Objekt-Grenze gilt pro Person. Es zählt auch ein Verkauf auf Druck der finanzierenden Bank unter Androhung von Zwangsmaßnahmen bei der Prüfung der Drei-Objekt-Grenze mit (BFH-Urteil vom 17.12.2009, III R 101/06, BFH/NV 2010 S. 981).
Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13477.xhtml?currentModule=steuern
Welches derart geadelte BMF-Schreiben muss ich mir dann angucken? Kurzlink?
Die Suchfunktion beim BMF ist ja grottenschlecht: Kein Fund beim Stichwort Grundstückshandel.
Dort hab ich natürlich auch schon gesucht und bin zu demselben Schluss gekommen.
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Das BMF-Schreiben befindet sich im Ziegelstein, und den hab ich nicht hier zu Hause. Da kann ich also erst morgen gucken.Ich meine, es ist eins "1 § 15/x".
Meinst Du dies: BMF-Schreiben vom 26. März 2004 - IV A 6 - S 2240 - 46/04?
Ja. Aber die Frage hab ich doch schon irgendwo beantwortet. War das woanders?
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Es ist das vom 26. März 2004 und steckt bei "1 § 15/1" im Ziegelstein.
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Diese komische Numerierung dahinter habe ich eh noch nie kapiert. Soll man das anhand dessen dann irgendwo finden können?
Du hattest vom 01.03.2004 geschrieben. Was/wer ist "Ziegelstein"? Fundort?
Wo hab ich vom 01.03.2004 geschrieben? Das kann gar nicht sein, denn erstens schreibe ich den Monatsnamen immer aus und zweitens verwende ich keine Führungs-Null.
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Und menno, der Ziegelstein ist das rote Beck-Dings.
Stimmt, Du hast "1. März 2004" geschrieben unter http://www.finanzfrage.net/frage/bekomme-ich-gezahlte-abgeltungssteuer-wegen-guenstigerpruefung-zurueck.
Die Mehrzahl der Leser hat keinen Zugriff auf diese teure Loseblattsammlung im C. H. Beck Verlag. Daher müßte eine für Bürger allgemein zugängliche (Internet-)Quelle ran.
Aha, wusste ich doch, dass ich es schon beantwortet hatte.
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Das ist aber kein "1. März" sondern im Original war es noch der 26. März. Wenn du genau hinguckst, siehst du, dass es eine Aufzählung ist. Da hat der Server einfach mal angenommen, ich wolle eine Aufzählung beginnen und hat im Ergebnis aus meiner "26." ein "1." gemacht. In der alten Version hatte man da ja noch keine Textvorschau. Sowas ist ärgerlich.
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Ich nutze den Ziegelstein auch nicht mehr, sondern habe Zugriff auf nwb. Aber den kann ich auch nicht anbieten, weil andere das ja auch nicht lesen können. Wie und wo man anhand der komischen Zeichen "- IV A 6 - S 2240 - 46/04" das Schreiben finden kann, weiß ich nicht.
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Am sinnvollsten ist es, auf der Seite des BMF zu suchen. Aber da war das Schreiben ja nicht drin.
Kennst du das BMF-Schreiben zum gewerblichen Grundstückshandel? Eines der besseren ist das. Hinten hängt ein Prüfschema dran, das sieht so aus: http://bit.ly/nRHN4N (PDF).