Immobiliendarlehen mit Mutter zusammen aufnehmen?
Hallo, meine Mutter besitzt eine ETW in der ich wohne. Ich bin zu einem 1/4 Miteigentümer und im Grundbuch. Jetzt steht eine Anschlussfinanzierung bei einer neuen Bank an. Bisher war nur meine Mutter Kreditnehmer (KN) bei der alten Bank. Dieses Mal wollen wir gemeinsam als KN auftreten. Die mtl. Rate würde 1.150€ betragen laut Rechner. Meine Mutter (71 J) hat Einkünfte von mtl. 4.500€ netto und Ausgaben von mtl. 1.000€. Ich (47 J) habe mtl. netto 3.500€ und Ausgaben von 3.000€ (inkl. der Rate 1.150€ die ich zahle weil ich dort wohne). Der Verkehrswert der ETW ist aktuell doppelt so hoch wie das zugrundeliegende Darlehen. Müssen wir mit Problemen bei der Kreditgewährung rechnen?
2 Antworten
Nein. Die neue Bank wird ohnehin die gesamtschuldnerische Haftung zur Auflage machen
Empfehlung
Du solltest jedoch der bisherigen Bank die Chance geben, ein Verlängerungsangebot abzugeben.
Darüberhinaus solltest du die Kosten der Umschuldung berechnen lassen. Allein das pers. Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung und die Umschreibung der Zwangsvollstreckungsklausel verursachen eine Menge Gebühren.
An der Werthaltigkeit des Beleihungsobjekts dürfte nichts auszusetzen sein,
auch dürfte sich der Beleihungsauslauf in Grenzen halten,
die Darlehensnehmerin dürfte sich bislang vertragskonform gehalten haben,
ein weiterer persönlicher Schuldner kommt hinzu:
somit dürfte sich das Ausfallrisiko gegen Null tendieren.
Jetzt wird bankseits noch die Eigennutzung des Objekts zur Auflage gemacht (fehlt im Grunde zusätzl. nur noch eine Bundesbürgschaft oder Ausbietungsgarantie).
Auch für mich verwirrend, jedenfalls nicht nachvollziehbar, zumal bei Vermietung noch die Möglichkeit der Pfändung der Miete bestehen würde.
Falls ein persönliches Gespräch zu keinem anderen Ergebnis führt, würde ich umschulden.
Danke schön für die schnelle und klare Aussage.
Danke für die erneute ausführliche Antwort und Hinweis :)))
Nun sagt die Bank das geht nicht weil meine Mutter (Eigentümerin der ETW) nicht im Radius von 200km zur zu finanzierenden Immobilie wohnt (Sie wohnt in Norddeutdchlabd, Immobilie Süddeutschland). Würde meine Mutter dort selbst dort einziehen, würde die Finanzierung klappen. Ich bin echt überrascht über so eine Antwort.
Könnte meine Mutter (hypotethisch) sich nun am Ort der Immobilie beim Einwohnetmeldeamt eintragen lassen um nachzuweisen dass Sie "offiziell" in die Immobilie einzieht und dann würde die Anschlussfinanzierung klappen? Sie müsse nur die Wohnortummeldung der Bank zeigen? Alles sehr verwirrend.
Danke.