immobilien / grundstücke erben, pflichtteil?
Hallo,
Mein Vater, welcher mich enterbt hat ist verstorben.
Nun steht mir ein Pflichtteil zu (25% - Ist auch so bestätigt)
Jetzt besitzt er einige Grundstücke und Immobilien und da er seine Frau notariell als Alleinerbe eingetragen hat, wurden sämtliche Grundbucheinträge automatisch auf Ihren Namen umgeschrieben.
Gelten meine 25% Pflichtteil jetzt Ihr bzw. Ihren Grundstücken und Immobilien? oder können meine 25% jetzt nicht mehr hierauf bezogen werden ? Denn im Grunde zählen ja meine 25% nach wie vor auf allem was ihm mal gehört hatte und gehört - Sie dient mehr oder weniger nur als Verwaltung der 100% von denen Ihr 75% zustehen - oder sehe ich das falsch?
Liebe Grüße
4 Antworten
Der Pflichtteil ist ein Anspruch in Geld (§ 2303 BGB).
Die Alleinerbin ist Dir gegenüber Auskunftspflichtig (§ 2314 BGB).
Ebenso über Schenkungen in den letzten Jahren, da kommt noch ein "Pflichtteilergänzungsanspruch" in Frage.
Wenn Du die Aufstellung für falsch hälst kann ggf. ein Gutachten gefordert werden (ist aus dem Erbe zu zahlen, mindert ggf. den Pflichtteil).
Wenn die Witwe nicht zahlen kann muss ggf. wie @Rat2010 schon schrieb, etwas verkauft, oder beliehen werden.
Ihr könnt Euch aber auch einigen. Wenn eine Immobilie wertmäßig dem Pflichtteil entspricht, könnt Ihr Euch einigen, dass Du die Immobilie nimmst. Aber das ist kein Anspruch, nur eine Möglichkeit der Einigung.
Sie dient mehr oder weniger nur als Verwaltung der 100% von denen Ihr 75% zustehen - oder sehe ich das falsch?
Nein, im Ergebnis ganz richtig: Entscheidend für deinen Pflichtteilsanspruch ist der Reinnachlass deines Vaters mit Stichtag Erbfall. Und da zählen seine im Allein- oder Miteigentum stehenden Immobilienwerte zu 100% dazu, selbst wenn er sie bereits lebzeitig auf seine Ehefrau schenkungsweise übertragen hätte; seine Bestattungskosten und - auch hälftig gemeinsam mit der Witwe eingegangenen - Verbindlichkeiten werden vorher abgezogen.
N. § 2314 BGB hat die Alleinerben dir hierüber eine bewertetes Nachlassverzeichnis zu erstellen.
1/4 des Reinnachlasses, also der Differenz zwischen Vermögen und Verbindluchkeiten des Nachlassverzeichnisses, steht dir dann innerhalb von 30 Tagen in Geld zu, so man diesen Anspruch innerhalb von 3 Jahren ausdrücklich geltend macht.
G imager761
Der Pflichtteil ist in Geld auszuzahlen. Darauf hast du Anspruch.
Es geht um den Wert von allem, das dein Vater vererbt hat. Bei Immobilien um den Verkehrswert, den sie zum Zeitpunkt des Todes hatten.
Davon 25 % in Cash ist dein Pflichtteil. Wenn seine Frau die 25 % nicht in Geld hat, weil ein zu großer Teil in Immobilien ist, muss sie halt welche beleihen oder verkaufen.