im Grundstücksportal Sachsen ist mein Grundstück als landwirtsch. Fläche eingetragen. seit 1980 steht dort ein Bungalow von 25m² ist bei Elster anzugeben?
Hallo muß ich bei der Landw.Fläche die im Grundstücksportal angegeben ist (Freizeitgartenfläche) das Bungalow von 25m² als bebaut angeben oder lassen wie der Eintrag vom Liegenschaftskataster zum 1.1.2022 ist?
1 Antwort
Für Gärten, auf denen ein Häuschen bis einschließlich 24 qm bebaut (überdachte Fläche, nicht Wohnfläche) sind, gilt so weit ich weiss, die Grundsteuer A. Also landwirtschaftliche Grundstücke. (Du kannst ja nochmal nachmessen, vielleicht sind es doch nur 24 qm. Vermutlich ist das so, weil Garbenlauben nur in dieser Größe gebaut werden, ..)
Du gibst also die Grundstücksgröße an und ggf. die Bebauung mit einer Laube mit der Größe. Du gibst es so an, wie es im Liegenschaftskataster drin steht. Denn damit könnte es korrekt sein.
Laut Bewertungsgesetz aber schon: § 240 BewG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
vgl. auch § 3 BKleingG - Bundeskleingartengesetz (gesetze-im-internet.de)
Nein, leider nicht. A steht für agrarisch genutzte Grundstücke, B für baulich genutzte. Ein Garten wird nicht landwirtschaftlich genutzt.