ich wohne in einem umgebauten 3-Flankenhof(barriere freies Wohnen)mit 34 Wohneinheiten wann kann ich auf eine regelmäßige Mieterversammlung bestehen?
ich habe Unterschriften gesammet und wir wollen eine regelmäßige Mieterversamlung oder einen Ansprechpatner (Hausmeister) für Wünsche und Beschwerden da unser Vermieter sich weigert unsere Probleme zu tematisieren.Auch steht auf der Nebenkostenabrechnung ein Hausmeister der nicht vorhanden ist.Der Vermieter hat nach erhalt der Unterschriften sich dahin geäußert,das eine Unterschrift nicht bedeutet das er sein Recht einfordert und sich nicht bei ihm persönlich gemeldet hat somit auch keine Mieterversammlung eingeräumt wird.Wann habe ich ein Recht auf eine mieterversammlung?
2 Antworten
Mieter können sich versammeln, wann, wo, wie oft diese wollen.
Dazu bedarf es keiner Zustimmung/Genehmigung eines Vermieters oder Eigentümers.
Aber ihr könnt niemanden dazu zwingen (Hausmeister/Vermieter, ...) daran teilzunehmen.
Ladet die ein, gut ist.
Und was die NK Abrechnung angeht, könnt ihr Einsicht in die Unterlagen verlangen, dann muss er euch auch die Abrechnung des Hausmeisters vorlegen.
Gibt es hierfür keinen Nachweis, darf er das nicht abrechnen.
Das würde ich dann schriftlich und nachweislich (z. B. Einwurfeinschreiben) reklamieren und nicht zahlen.
Dazu Bedarf es keiner Mieterversammlung!
das habe ich mir schon so gedacht aber wenn man es dann noch einmal bestätigt bekommt fühlt man sich doch etwas sichere auch den anderen Mietern gegenüber
Ergänzung: Der Nachweis von "Nebenkosten" umfasst nicht nur die mieterseitige Einsichtnahme in die Rechnung, sondern auch den Nachweis der Rechnungsbezahlung!
das wusste ich noch nicht er hat mir zwar die Rechnung gezeigt aber nicht das er es wirklich bezahlt hat.Nochmals vielen Dank das hilft mir sehr weiter