Ich will um meine Sondernutzung einen Zaun errichten! Müssen alle Eigentümer zustimmen?

3 Antworten

Das bespricht/beantragt man bei der nächsten Eigentümerversammlung!

Dann wird dort abgestimmt.

So wie Du das machst, ist das für dich vom Nachteil!!!

"Die Beschlussfassung findet grundsätzlich in der Eigentümerversammlung statt. Sie ist auch in einem schriftlichen "Umlaufverfahren" möglich. Im Umlaufverfahren setzt ein Beschluss nach § 23 Abs. 3 WEG jedoch die schriftliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer sowohl zum Verfahren als auch zum Beschlussantrag voraus."

Das steht so aber nicht in der Reform der WEG!

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@Diavolinerl

Eine "Reform", was auch immer das sein soll, steht hinter dem Gesetz!

Gesetze gehen vor.

Ausnahme:

Man stellt jemanden durch Ergänzungen besser dar, als das es das Gesetz vorgibt!

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In Wien alle.

Grundsätzlich sollte die Mehrheit genügen.

Wenn für eine Entscheidung die Mehrheit genügt, gilt das aber nur auf der Eigentümerversammlung. Ein Beschluss in Form eines Umlaufbeschluss geht nur wenn alle aktiv zustimmen.

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