Ich soll jetzt für meine verm. ETW den Anteil für 71qm Wlf. das sind 848 EUR in Vorl. gehen, damit davon Heizöl bestellt werden, Rückl. Verwaltung s. aufgebrau?
Rücklagen sind aufgebraucht. Dies wurde in der Eigentümerversammlung so besprochen. Ist dies rechtens? Und wie bekomme ich das Geld wieder zurück?
3 Antworten

Wenn die Mehrheit zugestimmt hat, ja, dann wirst du erstmal zahlen müssen, auch wenn du selbst dagegengestimmt hast.

Heizöl wird vom Mieter verbraucht und bezahlt.
Gehst Du in Vorleistung, bekommst Du das Geld über die monatl. Abschläge und über die Nebenkostenabrechnung zurück.
Sollte man nicht als Vermieter über dieses Grundwissen verfügen??? 🤔🤔🤔

Die Abschläge werden für die laufende Periode gezahlt und am Ende dieser über die Nebenkostenabrechnung Endabgerechnet.
Wird jetzt auf Vorrat Öl eingekauft, hat der Mieter hierfür noch nicht einen Cent/Euro bezahlt, das wird er erst zukünftig mit den Abschlägen und der Nebenkostenabrechnung leisten.

Und wie bekomme ich das Geld wieder zurück?
über die monatlich erfolgenden Heizkostenabschläge bekommst Du den Betrag in Raten zurück.
Wie jetzt er bekommt das Geld zurück? Die Abschläge sind ja wohl eher eine Vorauszahlung als eine Nachzahlung. Also müsste es doch heißen, das er über die mtl. Abschläge das Geld in der Vergangenheit bereits erhalten hat, oder nicht?