Ich möchte für das Orgelspiel in der Kirche eine Honorarrechnung stellen. Muss ich da wie bei sonstigen gewerblichen Rechnungen MwSt. berechnen?

2 Antworten

Welche gewerblichen Rechnungen schreibst Du denn so?

Also, was ist Deine Unternehmerische Haupttätigkeit?

Sollte keine andere Tätigkeit vorliegen, könntest Du von der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG, gebrauch machen.

Wenn Du aber einen Gewerbebetrieb hast, dann sind die Einnahmen aus dem Orgelspiel zwar "nur" freier Beruf, also nicht den Einnahmen aus Gewerbebetrieb zuzurechnen, aber sie gehören zur unternehmerischen Tätigkeit.

Also mit Umsatzsteuer.

Abgesehen davon, dass Orgelspielen mit Sicherheit nicht gewerblich ist, sehe ich nicht, wo hier eine Steurbefreiung greifen sollte.

Bitte mal den § 4 UStG durchforsten.