ich möchte das sorgerecht für mein enkelkind übernehmen

4 Antworten

als Oma hast du grossartig keine Rechte an den Kindern,

die Kindsmutter könnte angeben, die Kinder hätten nie ein gutes Verhältnis zur Oma gehabt,

das Sorgerecht bringt zudem auch nicht die Kinder zurück,

das bestimmt nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht

😉

in den meisten Fällen wird vom Familienrecht bei Inobhutnahme der Kinder (endet ja meist mit Dauerunterbringung in Pflegefamilien) ein neutraler Vormund bestellt, der dann auch das Sorgerecht übernimmt

in den meisten Fällen möchten die Grosseltern ja nur das Sorgerecht , um die Kinder dann heimlich wieder zu den Eltern zu geben;

wird schon wohl die Richtigkeit haben, wenn die Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen wurden - von nichts kommt nichts)

Das ist komplizierter als Du es Dir so denkst. Es geht Dir ja nicht nur um eine vorübergehende Unterbringung, wie z.B.einen Besuch, sondern um die Erziehung der Enkel. Man spricht da von elterlicher Sorge. Zuständig für die Bestimmung des Sorgerechts in Krisenfällen ist das Familiengericht welches eine Abteilung des Amtsgerichts ist:

http://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_%28Deutschland%29#.C3.9CbertragungaufeinenPflegeroder_Vormund

An Deiner Stelle würde ich die Sache mit dem Jugendamt durchsprechen. Die werden Dir Wege aufzeigen wie Du eine solche Sorgerechtsentscheidung erreichen kannst.

Also, ich gebe jetzt auch noch meinen Senf dazu: auf jeden Fall solltest Du zum Jugendamt gehen. Das ist aus mehreren Gründen sinnvoll: 1. In der Regel wird das Sorgerecht bei einer Inobhutnahme (so nennt man es, wenn die Kinder "weggenommen" werden) erstmal auf das Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen. Das heisst, die sorgerechtlichen Entscheidungen trifft das Jugendamt 2. Das Jugendamt wird in einem Sorgerechtsverfahren immer beteiligt und gibt eine Stellungnahme ab, d.h. es schadet nicht, sich da schon mal vorzustellen und auf vorzufühlen, wie deren Haltung ist.

Sollte sich mit dem Jugendamt nichts ergeben, dann bleibt nur der Gang zu Gericht. Du musst dann einen Sorgerechtsantrag stellen ( in Kindschaftssachen herrscht kein Anwaltszwang, Du brauchst dazu nicht unbedingt einen Anwalt, wobei ich schon zu einem raten würde). Das Gericht wägt dann die Situation ab und trifft dann eine Entscheidung. Ohne Details zu kennen schätze ich hier die Chancen, dass die Kinder zu Dir kommen eher kritisch ein. Erstmal gehen die Gericht nicht davon aus, dass ein Heim das Schlimmste ist, sprich: es ist nicht selbstverständlich, dass es bei der Oma besser ist als im Heim. Es kommt dabei auf die Lebensverhältnisse bei Dir, Deine zeitlichen Kapazitäten, Deine Erziehungsfähigkeit etc. an. Problematisch dürfte das schwierige Verhältnis zwischen Dir und Deiner Mutter werden. Eine Inobhutnahme erfolgt ja gerade, um Kinder einer Gefahr zu entziehen. Mit der Unterbringung in einem Heim sollen sie geschützt werden und auch in einem ruhigen Rahmen leben dürfen. Ziel einer Inobhutnahme ist in der Regel immer auch wieder die Rückführung zu den Eltern. Das bedeutet, dass alle möglichen Hilfen für die Familie installiert werden, damit die Mutter irgendwann wieder in der Lage ist, die Kinder zu versorgen. Kommen die Kinder nun zur Oma, die mit der Mutter zerstritten ist, werden die Kinder einem neuen Spannungsfeld ausgesetzt, das Stress verursacht. Aber wohlgemerkt: ich kenne die genauen Umstände natürlich nicht. Ich kann nur sagen, dass in zerstrittenenen Familien meiner Erfahrung nach die Unterbringung in einem Heim bevorzugt wird, aber am besten, Du sprichst mit dem Jugendamt über Deinen Wunsch, einen Sorgerechtsantrag zu stellen. Auch wenn Deine Tochter Auskunftssperre erteilt hat, wir Dich das Jugendamt zu Deinen Plänen beraten. Werbung durch Support gelöscht

danke für deinen ausführlichen bericht ja das ist mir klar das es nicht leicht wird weil das verhältnis zu meiner tochter nicht das beste ist . ich möchte ihr die kids nicht entziehen und würde auch alles dazu beitragen das sich die ein gutes verhältnis zu ihr haben mir tut es einfach nur weh zu wissen das die beiden da im heim sein müssen . ich werd es versuchen und mit der zuständigen frau vom jugentamt sprechen . auch wenn es nicht sein soll möchte ich alles probieren um zu helfen . danke nochmals

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Natürlich kann man eine Sorgerechtsänderung zu seinen Gunsten beantragen. Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang.

Ob die nur für einen Teil der Kinder ausgesprochen wird und wie deine Chnacen stehen, sollte man vorab mit dem Jugendamt klären - die sprechen hier ein gewichtiges Wort mit. Und den Betroffenen selbst, die hier ggf. selbst oder durch Verfahrenspfleger auch zu Wort kommen.

G imager761